Infrastruktur-Zukunftsgesetz passiert Bundesrat: Sachsen erwartet spürbare Beschleunigung in der Praxis

10.07.2026, 10:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Kraushaar: »Ein gutes Gesetz entscheidet sich nicht im Gesetzblatt, sondern bei der Umsetzung in der Praxis«

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz im zweiten Durchgang zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere für Brücken-, Straßen- und Schieneninfrastrukturvorhaben geschaffen. Sachsen hat sich im Bundesratsverfahren bereits frühzeitig für eine Beschleunigung sowie für eine stärkere Vereinheitlichung, Digitalisierung und Praxistauglichkeit der Planungs- und Genehmigungsverfahren eingesetzt und hierzu eigene Vorschläge eingebracht. Mehrere dieser Anliegen wurden im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen und finden im verabschiedeten Gesetz Berücksichtigung.

Sachsens Infrastrukturministerin Regina Kraushaar meldete sich in der Sitzung zu Wort und mahnte eine spürbare Beschleunigung in der Vollzugspraxis an.

Staatsministerin Kraushaar sagt zum Beschluss des Gesetzes: »Wer zügig Brücken sanieren, Schienen ausbauen und unsere Infrastruktur ertüchtigen will, muss die Bremsen lösen. Es ist gut, dass Bundestag und Bundesrat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist die richtige Richtung. Gleichwohl: Wir alle wissen, dass ein gutes Gesetz seine Feuerprobe nicht im Bundesgesetzblatt, sondern bei der Umsetzung in der Praxis bestehen muss. Unsere Behördenmitarbeiter vor Ort brauchen echte Arbeitserleichterungen, damit Planung, Genehmigung und Bau von Infrastrukturprojekten tatsächlich schneller werden.«

Die Ministerin kennt die Verfahren aus eigener Verwaltungspraxis. »Ich habe vor meiner Zeit als Ministerin die Landesdirektion Sachsen geleitet und weiß, wo in einem Planfeststellungsverfahren die Zeit verloren geht: oft schon, bevor ein Verfahren überhaupt richtig begonnen hat. Die Verfahren sind über die Jahre nicht nur länger, sondern auch grundlegend komplexer geworden. Deshalb kommt es jetzt auf klare Vorgaben für die Kolleginnen und Kollegen in den Behörden an, die diese Verfahren jeden Tag mit großem Engagement führen«, so Kraushaar.

»Beschleunigung heißt für uns nicht weniger Umweltschutz und nicht weniger Beteiligung, sondern weniger Doppelprüfungen, weniger Berichtspflichten, frühestmögliche Konfliktklärung und mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten«, betonte die Sächsische Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung weiter.

Aus Sicht des Freistaates sind drei Punkte für die weitere Umsetzung besonders zentral: einheitlichere Verfahrensregeln statt immer neuer Sonderwege, durchgängig digitale und praxistaugliche Verfahren sowie klare Prioritäten und verlässliche Finanzierung wichtiger Infrastrukturvorhaben.

Für Sachsen bleibt außerdem wichtig, das Verfahrensrecht über diesen Beschluss hinaus weiter zu vereinheitlichen. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz geht zwar erste Schritte bei der Bündelung der Verfahrensregelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und der Aufhebung entsprechender Regelungen in den Fachgesetzen (sog. One-for-Many-Ansatz), erreicht aber noch nicht die vom Freistaat geforderte verbindliche, einheitliche und abschließende Regelung im VwVfG. Sachsen wird nun genau darauf achten, wie die neuen Regeln in der Praxis wirken. Jetzt kommt es vor allem darauf an, dass der Vollzug leistbar bleibt.

Ein konkreter Erfolg für Sachsen ist, dass der Bund Anregungen der Länder aufgenommen hat – etwa bei der inzwischen deutlich angehobenen Schwelle für die UVP-Pflicht bei der Elektrifizierung bestehender Bahnstrecken. Der Entwurf sah eine feste Grenze von 60 Kilometern vor, ab der eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig geworden wäre. Der Freistaat hat das kritisiert, jetzt liegt sie bei 180 Kilometern. Das hilft verkehrlich wichtigen Vorhaben, etwa zwischen Leipzig und Chemnitz oder Dresden und Görlitz, schneller voranzukommen.

Kraushaar abschließend: »Wir begleiten den Bund sehr gerne konstruktiv, weil das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ein wichtiger und richtiger Schritt ist. Das Gesetz zum Schutz der Natürlichen Infrastruktur, das soeben in die Länderanhörung gegeben wurde, muss dieses Gesetz ergänzen und nicht – wie gerade zu befürchten ist – konterkarieren. Damit am Ende, und das ist uns gemeinsam das Wichtigste, die Menschen und die Wirtschaft in diesem Land davon profitieren: mit Brücken, Schienen und Straßen, deren Bau oder Sanierung zügig vorankommt.«

Hintergrund
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren vor allem in den Bereichen Verkehr und Energie beschleunigen. Der Bund setzt dabei unter anderem auf stärkere Digitalisierung, vereinheitlichte Verfahrensregeln, Erleichterungen bei einzelnen Genehmigungsschritten sowie auf eine höhere rechtliche Priorisierung bestimmter Infrastrukturvorhaben. Nach dem Beschluss des Bundestages und der Befassung des Bundesrates kann das Gesetz nun den weiteren Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen. Sachsen hatte im Bundesratsverfahren unter anderem für ein stärker vereinheitlichtes Verfahrensrecht, den Abbau unnötiger Doppelprüfungen, eine praxistaugliche Digitalisierung der Beteiligungsverfahren sowie weitere Verbesserungen insbesondere im Bereich der Schieneninfrastruktur geworben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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