"Rechte Öko-Sekte", "selbsternannter Philosoph" und "Faktenleugner" - Presse gegen Presse: Unterlassungsanspruch?

03.07.2026, 14:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der 4. Zivilsenat verhandelt am Dienstag, dem 7. Juli 2026, über die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen einen Beschluss des Landgerichts Dresden. Die Antragstellerin zu 1) verlegt die seit dem 20. Februar 2026 in Dresden erscheinende »Ostdeutsche Allgemeine Zeitung« (OAZ), der Antragsteller zu 2) ist dort als Redakteur tätig.

Sie wenden sich gegen einen Artikel, der am 9. April 2026 auf dem über die Seite www.volksverpetzer.de abrufbaren Blog der Antragsgegner erschienenen ist. Der Artikel trägt die Überschrift »OAZ RELATIVIERT RECHTE ÖKO-SEKTE«. Er ist Bestandteil einer Artikelserie, in der sich die Antragsgegner insgesamt kritisch mit der publizistischen Ausrichtung der "OAZ" auseinandersetzen. Die Antragsteller werfen den Antragsgegnern vor, durch mehrere Einzelaussagen in diesem Artikel unwahre Tatsachen verbreitet und den Antragsteller zu 2) überdies u.a. als "Faktenleugner" und "selbsternannten Philosophen" verunglimpft zu haben. Die Antragstellerin zu 1) hatte zuvor am 21. März 2026 unter der Überschrift »Kontaktschuld Görlitzer Waldorfschule: Warum eine gestandene Lehrerin gehen musste« über die Entlassung einer Waldorfschullehrerin in Görlitz und deren Verbindung ins anthroposophische Milieu berichtet. Nach Ansicht der Antragsteller war dieser Bericht wahrheitsgetreu und ausgewogen. Der Antragstellerin zu 1) werde jedoch seitens der Antragsgegner eine verharmlosende und sympathisierende Berichterstattung über diese Gruppierungen, einschließlich der sog. Anastasia-Bewegung, vorgeworfen. Der Antragsteller zu 2) werde in dem angegriffenen Bericht als gefährlicher Anthroposoph, dem auf keinen Fall eine Bühne geboten werden dürfe, dargestellt.

Das Landgericht hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Bei den beanstandeten Äußerungen handele es sich im Wesentlichen um Meinungsäußerungen auf zutreffender Tatsachengrundlage. Dies führe zu einem Überwiegen der Pressefreiheit der Antragsgegner. Mit ihrer sofortigen Beschwerde verfolgen die Antragsteller ihre Unterlassungsansprüche weiter.


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Oberlandesgericht Dresden

Pressesprecherin Meike Schaaf
Telefon: +49 351 446 1360
Telefax: +49 351 446 1499
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