Einsturz der Carolabrücke in Dresden
03.07.2026, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen ein
Am 11. September 2024 gegen 02:58 Uhr kam es in Dresden zum Teileinsturz der Carolabrücke. Betroffen war der Brückenzug C. Personen wurden nicht verletzt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat geprüft, ob nach dem Teileinsturz Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts – insbesondere im Hinblick auf den Straftatbestand der Baugefährdung – bestehen. Diese Prüfung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts gibt.
Im Rahmen des von der Landeshauptstadt Dresden in Auftrag gegebenen Gutachtens erfolgten umfangreiche Messungen und Materialuntersuchungen. Als Einsturzursache wurde eine wasserstoffinduzierte Spannungsrisskorrosion mit Materialversagen des Spannstahls angegeben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstanden bereits Schäden an zahlreichen Spanngliedern im Zeitraum der Bauausführung, die trotz der gemäß DIN 1076 (Bauwerksprüfungen) erfolgten regelmäßigen Prüfungen unentdeckt blieben.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine mögliche Ankündigung des Spannstahlausfalls nur durch eine Rissbildung mit sehr kleinen Rissweiten erfolgt und das Verformungsverhalten insgesamt nicht wesentlich vom unbeschädigten System abweicht.
Ein Schallemissionsmonitoring, mit der Spanndrahtbrüche zuverlässig detektiert werden können, war daher bisher weder vorgesehen noch veranlasst.
Im Ergebnis der Prüfung der Staatsanwaltschaft Dresden sind Pflichtverletzungen Dritter, die strafrechtlich relevant für dieses Einsturzereignis waren, nicht ersichtlich.
Infolgedessen hat die Staatsanwaltschaft Dresden auch davon abgesehen, gegen den beanzeigten Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden und den beanzeigten Baubürgermeister der Landeshauptstadt Dresden Ermittlungsverfahren einzuleiten.