Haushaltsentwurf 2027/2028: SMIL setzt Schwerpunkte bei Wohnen, Mobilität und ländlicher Entwicklung

03.07.2026, 15:38 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Kraushaar: »Wir möchten Investitionen ermöglichen, die möglichst vielen Menschen im Alltag zugutekommen«

Die Sächsische Staatsregierung hat sich heute (3. Juli 2026) auf einen Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 verständigt. Darin stehen dem Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über die beiden Jahre insgesamt 4,43 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel gliedert sich im Wesentlichen in:

  • Bundes- und Bund-Länder-Programme (2,63 Milliarden Euro) wie sozialer Wohnungsbau, Städtebauförderung oder das Deutschlandticket,
  • gesetzliche Leistungen (809,5 Millionen Euro) wie Wohngeld oder Bildungsticket und
  • disponible Landesmittel (590 Millionen Euro)
  • EU-Programme (175,4 Millionen Euro) wie EFRE oder ESF.

Staatsministerin Regina Kraushaar: »Für den kommenden Doppelhaushalt sind die Prioritäten, die mein Haus gesetzt hat, eindeutig: Wir wollen dort investieren, wo möglichst viele Menschen im Alltag profitieren können – in bezahlbaren Wohnraum, in zukunftsfeste Mobilität und in die Entwicklung unserer ländlichen Räume. Gerade in Zeiten knapper Kassen setzen wir dabei auf größtmögliche Hebelwirkung: Beim sozialen Wohnungsbau ermöglicht jeder Landeseuro rund drei Euro Bundesförderung, bei der Städtebauförderung im Schnitt sieben Euro Folgeinvestitionen. So machen wir aus jedem Euro Landesmittel das Maximum für die Menschen in Sachsen – in den Städten wie in den ländlichen Regionen.«

Ländlicher Raum

Der Freistaat Sachsen hält mit dem Entwurf des Einzelplans 10 für den Doppelhaushalt 2027/2028 die Förderung des ländlichen Raums trotz angespannter Haushaltslage über die Jahre 2026 bis 2028 auf hohem Niveau: Für die Ländliche Entwicklung stehen über die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) rund 20,9 Millionen Euro jährlich bereit, mit denen Ländliche Neuordnung, Regionalbudget, das Programm »Vitale Dorfkerne« und die Vorbereitung der neuen LEADER-Strategien für die Förderperiode 2028 bis 2034 finanziert werden. Dazu kommen ca. 50 Millionen Euro pro Jahr aus dem ELER für LEADER über den Einzelplan 09. Für die Erreichbarkeit im ländlichen Raum sichert der Freistaat mit dem landesweiten PlusBus- und TaktBus-Netz konstant rund 23,3 Millionen Euro pro Jahr, und auch beim sozialen Wohnungsbau sowie bei der Städtebauförderung zur Revitalisierung von Ortskernen profitieren die ländlichen Regionen. So entsteht ein stimmiges Gesamtpaket, das den ländlichen Raum als Heimat, Arbeitsplatz und Zukunftschance stärkt.

Sozialer Wohnungsbau und Städtebauförderung

Einen deutlichen Aufwuchs gibt es beim sozialen Wohnungsbau: Die Mittel steigen von 281,3 Millionen Euro im laufenden Doppelhaushalt auf 473,6 Millionen Euro in den Jahren 2027/2028. Möglich wird dies vor allem durch höhere Zuweisungen des Bundes. Der kofinanzierende Landesanteil beträgt 111,8 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2025/2026 stehen für die Kofinanzierung insgesamt 67,2 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen vor allem in Dresden und Leipzig Sozialwohnungen neu gebaut und in ganz Sachsen Wohnungen saniert werden, deren Miete sozialverträglich begrenzt wird. Die Wohneigentumsförderung für Familien soll mit 55 Millionen Euro jährlich auf dem Niveau von 2026 fortgeführt werden.

Seit 2026 wird die Städtebauförderung seitens des Bundes kontinuierlich aufgestockt. Die erhöhten Bundesmittel können nur mit Landesmitteln in gleicher Höhe abgenommen werden – das Mehr an Landesmitteln stellt der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 sicher. Als Bewilligungsvolumen stehen in 2026 insgesamt von Bund und Land rund 162 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem neuen Doppelhaushalt erhöht sich dieser Betrag auf rund 194 Millionen Euro in 2027 sowie auf 226 Millionen Euro in 2028.

Mobilität: Regionalisierungsmittel bleiben größter Posten – Finanzierung für Deutschland- und BildungsTicket sichergestellt

Die Regionalisierungsmittel des Bundes bilden die größte Ausgabenposition im Einzelplan des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung. Diese zweckgebundenen Bundesmittel stellt der Bund dem Freistaat Sachsen für den ÖPNV zur Verfügung. Diese werden insbesondere für die Finanzierung von Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs verwendet. Für die Jahre 2027 und 2028 sind insgesamt Regionalisierungsmittel von rund 1,55 Milliarden Euro veranschlagt. Damit machen die Regionalisierungsmittel mehr als ein Drittel der Gesamtausgaben des Einzelplans aus.

Die Finanzierung des Deutschlandtickets bleibt mit insgesamt 163,1 Millionen Euro gesichert. Für das BildungsTicket sind 96,1 Millionen Euro eingeplant.

Freistaat stärkt über disponible Landesmittel Straßenbau und öffentlichen Personennahverkehr

Aus den disponiblen Landesmitteln stärkt der Freistaat gezielt Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr. Für Straßenbau- und Infrastrukturmaßnahmen sind 2027 rund 112,1 Millionen Euro und 2028 rund 111,5 Millionen Euro vorgesehen – nach 92,6 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr. Der Bereich Mobilität soll 2027 mit 35,4 Millionen Euro disponiblen Landesmitteln und 2028 mit 38,3 Millionen Euro gestärkt werden. Hier sollen insbesondere das ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm, der Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnstecke Geithain-Chemnitz, die Landesverkehrsplanung sowie die Förderung von Schmalspurbahnen finanziert werden. Im laufenden Haushaltsjahr stehen für diesen Bereich 32,4 Millionen Euro bereit.

Beim Radwegebau belaufen sich die disponiblen Landesmittel auf zusammen 4,3 Millionen Euro für 2027/2028. Die vorhandenen Mittel sollen gezielt dort zum Einsatz kommen, wo sie den größten Nutzen entfalten: bei Lückenschlüssen im überörtlichen Netz. Im aktuellen Doppelhaushalt stehen hier 6,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Sachsenfondsmittel für Straßenbau und Masterplan Südwestsachsen

Für die Stärkung der kommunalen Investitionskraft stehen über den Sachsenfonds insgesamt rund 2,83 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind rund 489,8 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau einschließlich Ingenieurbauwerke vorgesehen. Zusätzlich stehen aus dem Sondervermögen 100 Millionen Euro für strukturwirksame Projekte bereit, die aus dem Masterplan Südwestsachsen hervorgehen.

Weiterführende Informationen: Über die finale Haushaltsaufstellung entscheidet der Sächsische Landtag als Haushaltsgesetzgeber. Weiterführende Informationen enthält die Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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