Mitteldeutsche Justizministerinnenkonferenz in Halberstadt Justiz als Garantin des Rechtsstaats – Ministerinnen aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bringen Schutz der Justiz voran

02.07.2026, 15:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Justizministerinnen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich in Halberstadt im Landkreis Harz getroffen und mit der »Halberstädter Erklärung" ein deutliches Signal zum Schutz des Rechtsstaats und der Justiz abgegeben.

»Unser Rechtsstaat ist das Fundament einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Er ist Ergebnis des über Generationen erfolgten Einsatzes für Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und für den Schutz des Einzelnen vor staatlicher Willkür. Unser Rechtsstaat ist stark und er bleibt stark. Das Wissen um die Geschichte unserer Länder verpflichtet uns, jederzeit wachsam zu sein. Diese Wachsamkeit ist heute in besonderem Maße gefordert. Wir sehen mit großer Besorgnis die Zunahme der persönlichen Anfeindungen gegenüber Angehörigen der Justiz. Wir verurteilen entschieden jegliche Angriffe auf die Justiz und insbesondere die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter. Diese Unabhängigkeit ist ein unverzichtbares Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats. Wer sie angreift, greift die Grundwerte unserer Verfassungsordnung an. Es ist allein Aufgabe unserer unabhängigen Gerichte, über die Einhaltung von Recht und Gesetz zu entscheiden. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass die Menschen in unseren drei Ländern uneingeschränkt darauf vertrauen können, dass ihre Grundrechte durch unabhängige Gerichte und losgelöst von jedweder Einflussnahme und politischem Druck geschützt werden«, heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger, Sachsens Staatsministerin der Justiz Prof. Constanze Geiert und Thüringens Justizministerin Beate Meißner.

Zu den wichtigsten Themen der Konferenz im Einzelnen:

Justiz als Garantin des Rechtsstaats

Die mitteldeutschen Justizministerinnen haben sich auf eine gemeinsame Linie zur Stärkung des Rechtsstaats verständigt:

  • Null Toleranz bei Angriffen auf Justizangehörige, die das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben.
  • Schutz der Integrität des Justizdienstes – von der Ausbildung bis in die Praxis.
  • Stärkung einer leistungsfähigen, bedarfsgerecht ausgestatteten und unabhängigen Justiz als Grundlage für Vertrauen und Rechtssicherheit.

Zugleich setzen die drei Länder auf eine praxis- und bürgernahe Justizpolitik: weniger bürokratische Überfrachtung, mehr Fokus auf funktionierende Verfahren und starke Institutionen.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Weidinger: »Wir haben eine stabile und unabhängige Justiz, sie ist das Fundament unseres Rechtsstaats und unserer Demokratie. Wichtiger denn je ist es, dass wir gemeinsam reagieren, bevor die Justiz Schaden nimmt. Der Schutz der Justiz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – jeder von uns trägt dafür Verantwortung.«

Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt verbindet weit mehr als eine gemeinsame Geschichte. Wir stehen auch vor denselben rechtspolitischen Herausforderungen. Daher ist eine engere Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern ein wichtiger Baustein für den starken Rechtsstaat. Gemeinsam wollen wir unsere Justiz stärken, Kriminalität effektiv bekämpfen und mit einer starken Stimme die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus unseren Ländern auf Bundesebene vertreten. Die vereinbarte Sicherheitspartnerschaft der mitteldeutschen Länder für den Justizvollzug ist hierfür ein guter Schritt.«

Thüringens Justizministerin Beate Meißner: »Der Rechtsstaat wird nicht erst dann angegriffen, wenn jemand mit großem Pathos seine Abschaffung verkündet; er ist anspruchsvoll. Er braucht Pflege, Ausstattung und eine politische Kultur, die ihn nicht nur lobt, wenn das Ergebnis passt. Unsere wehrhafte und widerstandsfähige Justiz werden wir als mitteldeutsche Justizministerinnen vehement verteidigen. Die Justiz muss sich dazu auch von Innen schützen. Unsere Überzeugung ist: Wer sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, der kann sie auch nicht verteidigen.«

Intensivierung Kampf gegen Antisemitismus

Die Ministerinnen haben vereinbart, die Zusammenarbeit im Kampf gegen Antisemitismus und Extremismus deutlich zu intensivieren. Eine wesentliche Rolle haben hierbei die Antisemitismusbeauftragten der Justizbehörden der Länder bzw. die entsprechenden Stellen. Auf folgende Maßnahmen haben sich die Ministerinnen verständigt:

  • Engere Vernetzung der justiziellen Antisemitismusbeauftragten in den drei Ländern.
  • Verstetigung gemeinsamer Fortbildungsformate für Justiz, Verwaltung und Sicherheitsbehörden.
  • Stärkere Verankerung von historisch-politischer Bildung in der Ausbildung, u. a. durch Gedenkstättenbesuche und Zeitzeugengespräche.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Weidinger: »Ziel ist eine Justiz, die historisches Bewusstsein, klare Haltung und praktische Handlungsfähigkeit verbindet.«

Die Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen wollen u. a. das gemeinsame Fortbildungsformat zur Wehrhaftigkeit der Demokratie im Kampf gegen Antisemitismus und Extremismus fortführen, welches erstmals im Juni in Naumburg mit Beteiligung von Justiz und Bundeswehr stattfand, organisiert vom Antisemitismusbeauftragten der Justiz Sachsen-Anhalt. Die Thüringer Gesprächsreihe des Vorsitzenden der jüdischen Landesgemeinde mit jungen Strafgefangenen und die Anlaufstelle ZORA der Generalstaatsanwaltschaft Dresden für Opfer von Rechtsextremismus und Antisemitismus sollen als Vorbild für länderübergreifende Initiativen dienen.

Erweiterung der Sicherheitspartnerschaft im Justizvollzug

Die Ministerinnen haben beschlossen, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit der mitteldeutschen Länder im Rahmen der »Sicherheitspartnerschaft Mitteldeutschland« ausgeweitet wird. Die bestehende Verwaltungsvereinbarung wurde aktualisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der operativen Zusammenarbeit im Justizvollzug:

  • Verstärkte gegenseitige Unterstützung bei Sicherheitslagen, Durchsuchungen und Gefangenentransporten
  • Zusammenarbeit bei neuen Bedrohungen, etwa Drohnen oder psychoaktiven Substanzen
  • Intensiverer Austausch und gemeinsame Aus- und Fortbildung des Vollzugspersonals
  • Erweiterung des Netzwerks auf weitere Anstalten, einschließlich Jugendvollzug

Sachsen-Anhalts Justizministerin Weidinger: »Damit entsteht ein länderübergreifendes Sicherheitsnetz, das unsere Bediensteten und die Bevölkerung besser schützt, außerdem werden Sicherheit, Ordnung und Resozialisierung in Mitteldeutschland gestärkt. Wir wollen, dass die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug Hand in Hand agieren und von den Erfahrungen in anderen Ländern profitieren.«

Die Umsetzung läuft bereits: Zeitgleich mit der Justizministerinnenkonferenz in Halberstadt findet in Magdeburg eine Tagung der Sicherungsgruppen des Justizvollzugs der drei Länder statt. Dabei geht es insbesondere um die Erfahrungen aus dem zu Ende gegangenen Strafprozess gegen den Amokfahrer von Magdeburg. Die Bediensteten des Besonderen Sicherheits- und Revisionsdienstes (BSRD) des Justizvollzugs Sachsen-Anhalt geben Erfahrungen an Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen und Thüringen weiter.

Klare Linie beim »Schwarzfahren«

Die Justizministerinnen der mitteldeutschen Länder sprechen sich gegen eine Bagatellisierung der Leistungserschleichung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr aus. Wer immer wieder Leistungen in Anspruch nimmt, ohne zu bezahlen, begeht Straftaten. Darauf muss ein durchsetzungsfähiger Rechtsstaat reagieren. Die Geldstrafe bleibt dabei das zentrale Instrument des strafrechtlichen Sanktionssystems. Wird eine Geldstrafe nicht beglichen, darf die Antwort des Rechtsstaats jedoch nicht aus schematischem Freiheitsentzug bestehen. Gemeinnützige Arbeit ist für die drei Justizministerinnen wichtig bei der Sanktionierung. Durch »Schwitzen statt Sitzen« können Täter aktiv in die Pflicht genommen werden.

Die vollständige »Halberstädter Erklärung« ist dieser Pressemitteilung beigefügt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15010
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang