Freistaat Sachsen erhält Sponsoringleistungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro
01.07.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Freistaat Sachsen hat in den Jahren 2024 und 2025 Sponsoringleistungen in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro erhalten. Das geht aus dem Zehnten Sponsoringbericht hervor, den das Sächsische Staatsministerium der Finanzen heute in der Publikationsdatenbank der Sächsischen Staatsregierung veröffentlicht hat.
Der Bericht zeigt, welche Geld-, Sach- und Dienstleistungen Behörden und Einrichtungen des Freistaates von Dritten erhalten haben. Er erscheint alle zwei Jahre und sorgt für Transparenz im Umgang mit Sponsoring.
Sponsoring kann dazu beitragen, Vorhaben zu realisieren, die ohne die Unterstützung Dritter nicht oder nur in geringerem Umfang möglich wären. Besonders stark profitiert hat erneut der Kulturbereich. Rund 2,4 Millionen Euro und damit etwa 69 Prozent aller Sponsoringleistungen entfielen auf das Kultursponsoring.
Im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum ist die Gesamtsumme gestiegen. In den Jahren 2022 und 2023 hatte der Freistaat Sachsen Sponsoringleistungen in Höhe von rund 3 Millionen Euro erhalten.
Den größten Anteil machten Geldleistungen aus. Sie standen für 95,3 Prozent der gesamten Unterstützung. Sach- und Dienstleistungen hatten einen Anteil von 4,7 Prozent. Im vorherigen Berichtszeitraum 2022/2023 hatten Geldleistungen 86,6 Prozent und Sach- und Dienstleistungen 13,4 Prozent ausgemacht.
Sponsoring ist die freiwillige Unterstützung von Behörden und staatlichen Einrichtungen durch Dritte. Die Sponsoren verfolgen dabei wirtschaftliche Interessen und erhalten im Gegenzug die Möglichkeit, sich öffentlichkeitswirksam zu präsentieren, etwa durch die Nennung ihres Namens, ihrer Firma oder Marke. Typische Gegenleistungen sind die Nennung des Sponsors oder die Abbildung seines Logos auf Plakaten, Programmheften, Druckerzeugnissen oder Werbematerialien der gesponserten Einrichtung.