Startschuss für Sachsens Schulbau-Offensive
30.06.2026, 08:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Förderportal online: Öffentliche Schulträger können Anträge jetzt einreichen
Der Freistaat Sachsen fördert Schulbau-Vorhaben von Schulen in öffentlicher Trägerschaft mit Mitteln aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« im Umfang von rund 490 Mio. Euro. Seit dieser Woche können die Schulträger ihre Förderanträge über das eingerichtete Antragsportal bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) digital einreichen.
Kultusminister Conrad Clemens: »Das Förderportal ebnet den Weg für zahlreiche Bau-, Sanierungs-, und Modernisierungsvorhaben an Sachsens Schulen. In den nächsten Jahren investieren Land und Kommunen gemeinsam mindestens 817 Mio. Euro in den öffentlichen Schulbau. Bis zum 1. September können die Städte und Gemeinden ihre Anträge online einreichen. Anschließend sorgen wir dafür, dass das Geld schnell vor Ort ankommt. Im kommenden Jahr ist zudem ein Förderprogramm für die Schulen in Freier Trägerschaft geplant.«
60 Prozent der für den Schulbau vorgesehenen Gelder werden an die Landkreise verteilt, 40 Prozent an die drei kreisfreien Städte. Für die bis zum 1. September 2026 vorgelegten Anträge stehen die ersten 70 Prozent der aus dem Sondervermögen vorgesehenen Summe zur Verfügung (343 Mio. Euro). Am 1. September 2027 folgt ein zweiter Antragsstichtag für die verbleibenden Mittel.
Anträge öffentlicher Schulträger können eingereicht werden über: https://www.sab.sachsen.de/schulinfra-sondervermögen
Hintergrund Schulbau:
Der Freistaat Sachsen erhält rund 4,84 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität«. Davon sind rund 490 Mio. Euro für Investitionen in die Förderung von Schulbau-Vorhaben vorgesehen. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil ergibt das ein Investitionsvolumen für den öffentlichen Schulhausbau von rund 817 Mio. Euro.
Darüber hinaus erhält die kommunale Ebene im Rahmen des sogenannten »Kommunalinvestitionsbudgets« 1,74 Milliarden Euro. Im Rahmen dieser Budgets können Kreisfreie Städte, Landkreise und kreisangehörige Gemeinden eigenständig entscheiden, ob weitere Mittel für Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten eingesetzt werden.