Verdacht des versuchten Totschlags

26.06.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Kurden (33 und 46 Jahre) mit türkischer Staatsbürgerschaft Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt unter anderem versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last.

Ihnen wird vorgeworfen, am 17. Februar 2026 gegen 16:45 Uhr einen 28-jährigen Syrer nach einer vorherigen Auseinandersetzung auf der Henriette-Heber-Straße in der Nähe der Agentur für Arbeit in Dresden zu Fall gebracht zu haben. Anschließend soll der 46-jährige Beschuldigte den am Boden liegenden Geschädigten festgehalten und der 33-jährige Beschuldigte dem Geschädigten mit dem beschuhten Fuß mehrfach wuchtig gegen den Kopf getreten haben. Der Geschädigte wurde lebensgefährlich verletzt und musste stationär behandelt werden. Er hat den Angriff überlebt.

Der 33-jährige Beschuldigte wurde am 18. Februar 2026 festgenommen. Der 46-jährige Beschuldigte wurde am 26. Februar 2026 festgenommen. Gegen beide Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden ein Haftbefehl erlassen. Die Beschuldigten befinden sich weiter in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigten sind bereits geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft.
Sie haben den Sachverhalt zum Teil eingeräumt, sind aber der Auffassung, in Notwehr gehandelt zu haben.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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