Gesundheitsministerin Köpping zur Aktuellen Debatte im Landtag über die dauerhafte Stärkung der Sächsischen Apotheken als Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung
24.06.2026, 14:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Zur heutigen Aktuellen Debatte im Sächsischen Landtag mit dem Titel »Sachsens Apotheken als Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung dauerhaft stärken« erklärt Staatsministerin Petra Köpping:
»Die Arbeit der Apotheken, ihrer Leiter und der dort beschäftigten Angestellten ist von enormer Bedeutung. Die Arbeit geht weit über die bloße Abgabe von Arzneimitteln hinaus. Jede einzelne Apotheke im Freistaat ist wichtig.
Vor etwa 20 Jahren gab es in Sachsen 1.002 öffentliche Apotheken, heute sind es nur noch etwa 860. Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch öffentliche Apotheken ist aber überall im Freistaat gewährleistet. Das ist mir wichtig. Die Versorgung entspricht dem geltenden Landesentwicklungsplan. Auch ältere, chronisch kranke oder mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten überall in Sachsen ihre Arzneimittel. Wenn nötig durch Botendienste, die öffentlichen Apotheken werden dafür extra vergütet.
Die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken ist angespannt. Die richtige Antwort darauf gibt der Bund, wenn er das sogenannte Packungsfixum zum 1. Juli 2026 von 8,35 Euro auf 9 Euro anhebt. Zum 1. Januar 2027 wird es auf 9,50 Euro steigen. Dafür habe ich mich eingesetzt. Diese Maßnahme wird die Einkommenssituation aller Apotheken verbessern und die Zahl der Apotheken stabilisieren. Welcher Wert dem beigemessen wird, sieht man daran, dass in Zeiten, in denen überall von Einsparungen in Milliardenhöhe gesprochen wird, eine Erhöhung realisiert wird. Das zukünftig vorgesehene Verfahren der Vergütungsverhandlungen zwischen den Partnern der Selbstverwaltung ist ein geeignetes Instrument, um eine angemessene Vergütung der Apotheken auch darüber hinaus sicherzustellen.
Die Staatsregierung hat in ihrem konkreten Verantwortungsbereich alles unternommen, was die Situation der Apotheken stärkt. Apotheken dürfen bei Versorgungsmängeln untereinander mit Arzneimitteln aushelfen, ohne die Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln besitzen zu müssen. Apotheken dürfen Arzneimittel bei Engpässen auch auf Vorrat aus dem Ausland einführen. Die Einfuhr ist sonst nur auf konkrete Bestellung bzw. Verschreibung und somit ohne Bevorratung zulässig. Gemeinsam mit der Landesapothekerkammer haben wir dafür gesorgt, dass Sachsen bundesweit lange die größte Flexibilität bei den Öffnungszeiten von Apotheken aufwies. Das Bundesrecht hat mittlerweile nachgezogen.
Alle Menschen sollen Zugang zu hochwertiger Arzneimittel-Versorgung haben. Dies ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und für mich ein wichtiges Anliegen.«