Staatsminister Schuster begrüßt Gesetzesbeschluss zum Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz

24.06.2026, 18:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Sächsische Landtag hat heute das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen. Die Polizei wird künftig durch diese neuen rechtlichen Befugnisse in ihrer Handlungsfähigkeit im Bereich der Gefahrenabwehr gestärkt.

Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Das neue Gesetz erlaubt der Polizei das zu tun, was sie mit Blick auf die heutige Sicherheitslage und Digitalisierung können soll. Die neuen Regelungen sind in vielfältigen Beratungen und in einem viel beachteten Anhörungsverfahren auch von anerkannten Experten juristisch bestätigt und konkretisiert worden. Wir bewegen uns damit auch im Vergleich mit anderen Bundesländern auf der Höhe der Zeit. Die Polizei Sachsen erhält für unsere Gefahrenabwehr ein absolut modernes Polizeigesetz mit Instrumenten auf dem aktuellen Stand der Technik und wird damit auch neuen Kriminalitätsformen entschieden begegnen können.«

Die Novelle des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes setzt Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und berücksichtigt dabei die Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs sowie aktuelle polizeifachliche Erfordernisse. Der Verfassungsgerichtshof hatte dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2026 Zeit gegeben, die betroffenen Regelungen neu zu fassen. Mit dem heutigen Beschluss soll die Novelle fristgerecht in Kraft treten.

Zentrale Punkte des Gesetzesentwurfs

Drohneneinsatz und Drohnenabwehr: Das Gesetz regelt mit einer neuen Befugnisnorm den Einsatz von Drohnen durch die Polizei. Einerseits zur Abwehr von Drohnen durch den Einsatz von Laser oder GPS-Störern. Zum anderen zur Lageerkundung, beispielsweise zur Vermisstensuche oder Sichtung einer Gefahrensituation.

Verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung: Das Gesetz gibt der Polizei die Befugnisse automatisierte Kennzeichenerkennung auch verdeckt einsetzen zu können. Bei schwerem Bandendiebstahl von Kfz durch reisende Tätergruppierungen können so gesuchte Fahrzeuge unauffällig aufgespürt werden.

Anlassbezogener Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten: Die Polizei erhält mit dem Gesetz die Befugnis zum Abgleich biometrischer Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Der Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten im Internet verhindert, das Täter die Anonymität des Internets nutzen und ermöglicht zeitgemäße Polizeiarbeit in der digitalen Welt. Beispielsweise die gesuchte RAF-Terroristin Daniela Klette wurde mit diesem Verfahren durch Journalisten enttarnt.

Einsatz intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten: Frühzeitiges Erkennen von Gefahren im öffentlichen Raum: Das Gesetz eröffnet der Polizei den Einsatz intelligenter Videoüberwachung. Spezielle Bildanalysesoftware erkennt Gefahren und mögliche Straftaten im öffentlichen Raum auf Grund von Bewegungsmustern wie Stichbewegungen oder Rangeleien, ohne Gesichter oder ethnische Merkmale zu analysieren. Das Gesetz ermöglicht biometrischen Echtzeitabgleich nur bei konkretem Fahndungsanlass und mit Richtervorbehalt.

Automatisierte Datenanalyse: Die neue Befugnis zur automatisierten Datenanalyse eröffnet der Polizei künftig komplexe Datenmengen effizient auszuwerten und relevante Zusammenhänge schneller erkennen zu können. Dadurch können Ermittlungen unterstützt, Ressourcen gezielter eingesetzt und potentielle Gefahrenlagen frühzeitiger identifiziert werden. Insbesondere bei komplexen Ermittlungen kann die Technologie dazu beitragen, wichtige Hinweise schneller zu finden. Das Gesetz ordnet dabei gleichzeitig umfangreiche grundrechtssichernde Schutzmechanismen an. Den Ausschluss von »Black-Box-Entscheidungen« durch die Anordnung der Überprüfung jeglicher Analyseergebnisse durch den Menschen, den Vorbehalt richterlicher Anordnung und umfassender Dokumentation der technischen Verarbeitungsschritte.

Quellen-Telekommunikationsüberwachung: Kommunikation findet in der heutigen Zeit fast ausschließlich über verschlüsselte Messengerdienste statt. Dies gilt insbesondere für Kriminelle und Extremisten. Herkömmliche Telekommunikationsüberwachung kann diese Kommunikation nicht erfassen. Mit der Quellen-TKÜ wird ermöglicht, Nachrichten vor der Verschlüsselung zu übertragen. Mit richterlicher Anordnung erhält die Polizei die Befugnis im Einzelfall verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen. Damit kann die Polizei verdeckte Verabredungen für schwere Straftaten aufklären, wie beispielsweise im Fall der sogenannten »sächsischen Separatisten« durch ausländische Dienste.

Präzisierung und Stärkung der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten im Bereich häuslicher Gewalt: Das Gesetz stärkt die Handlungsmöglichkeiten der Polizei zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Wohnungsverweisungen, Rückkehrverbote, Kontaktverbote und Annäherungsverbote können künftig länger aufrechterhalten werden. Der Einsatz der elektronischen Überwachung wird erweitert und dadurch können Schutzanordnungen besser überwacht werden. Die neuen Datenübermittlungsbefugnisse der Polizei an fachlich zuständige Beratungsstellen stärken den schnellen und wirksamen Opferschutz.


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