Erster Integrations- und Teilhabebericht vorgestellt - neue Richtlinie zur Integrationsförderung

23.06.2026, 13:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Zwei wichtige Meilensteine der sächsischen Integrationsarbeit erreicht«

Integrationsministerin Petra Köpping hat heute im Kabinett den ersten Sächsischen Integrations- und Teilhabebericht vorgestellt. Zudem hat das Kabinett die neue Förderrichtlinie »Integration von Zugewanderten« beschlossen. Die neue Richtlinie löst die zum 30. Juni 2026 auslaufende Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen« ab

Staatsministerin Köpping: »Der Bericht ist Bestandsaufnahme und Indikator für die Zielgenauigkeit integrationsfördernder Maßnahmen im staatlichen und im kommunalen Bereich und damit wichtiges Steuerungsinstrument. Er ist Grundlage für die zukünftige bedarfsgerechte Schärfung und Fortentwicklung integrationspolitischer Maßnahmen. Bei den gesetzlichen verankerten Integrationszielen - Wertevermittlung zur Erstorientierung, Erwerb der deutschen Sprache und migrationsgesellschaftliche Öffnung - sind deutliche Fortschritte zu verzeichnen. Verbesserungsbedarf besteht bei der Stärkung der migrationsgesellschaftlichen Kompetenz und bei der Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen der Personalgewinnung.«

Der Bericht zeigt auf, welchen Stand Sachsen in den zentralen Handlungsfeldern der Integration bislang erreicht hat. So zeichnet der Bericht im Bereich Bildung und Sprache ein gutes Bild: Etwa 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsbürgerschaft erlangen das in Sachsen das Abitur. Das sind doppelt so viele wie im bundesdeutschen und im ostdeutschen Durchschnitt. Gleiches gilt für den Anteil derer, die einen Hochschulabschluss haben. Auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen, insbesondere bei den sozialen Berufen, konnte in Sachsen verbessert werden und liegt auf einem vergleichbaren Niveau mit den anderen Bundesländern.

Trotz dieser guten Voraussetzungen, schlägt sich das noch nicht vollständig auf dem Arbeitsmarkt nieder. Zwar ist ein deutlicher Aufholprozess bei den Erwerbstätigen zu verzeichnen, jedoch konnte der bundesdeutsche Durchschnitt noch nicht erreicht werden. Bundesweit liegt die Quote zur Erwerbstätigkeit bei Menschen mit Migrationshintergrund bei 68 Prozent. In Sachsen und in den anderen ostdeutschen Bundesländern bei 62 Prozent.

Gleichzeitig wurde die Richtlinie, die die kulturelle und soziale Integration von Zugewanderten unterstützt, neu gestaltet. Die förderfähigen Maßnahmen wurden stärker präzisiert sowie Voraussetzungen für eine Förderung klarer formuliert.

Staatsministerin Köpping: »Ich bin sehr froh, dass wir gleichzeitig die neue Richtlinie zur Förderung der kulturellen und sozialen Integration von Zugewanderten auf den Weg bringen konnten. Mir ist es sehr wichtig, dass sich die Unterstützungsmaßnahmen der Förderrichtlinie an alle Zugewanderten richten; also nicht nur Flüchtlinge, sondern auch an internationale Fachkräfte und EU-Bürger. Deshalb können nun auch kleinere und mittlere Unternehmen eine Unterstützung beantragen, wenn sie beispielsweise Sprachtrainings für ihre ausländischen Mitarbeitenden mit geringen Deutschkenntnissen in ihrer Firma durchführen.«

Mit der neuen Richtlinie können u. a. niedrigschwellige Sprachtrainings, ehrenamtliche Patenschaften zur Unterstützung der gesellschaftlichen Integration von Zugewanderten oder Maßnahmen zur Vermittlung der Rechts- und Werteordnung in Deutschland und von kulturellem Wissen gefördert werden. Darüber hinaus ist die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung von Vorhaben zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz, der Arbeit von landesweit tätigen Migrantenorganisationen sowie der Betreuung von Flüchtlingen mit psychischen Störungen oder Traumatisierungen durch die psychosozialen Zentren. Bestandteil der Richtlinie.

Hintergrundinformationen

Der Integrations-und Teilhabebericht ist unter dem folgenden Link einsehbar: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/50494.

Im Jahr 2023 lebten etwa 450.000 Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen. In 2011 waren es 150.000 Menschen. Es sind über 70.000 Menschen aus der Ukraine in Sachsen aufgenommen worden. In Sachsen leben über 37.000 Menschen, die einen asylrechtlichen Schutzstatus als Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben.

Die Erstellung eines Integrations- und Teilhabeberichts ist eine im Sächsischen Integrationsgesetz (SächsIntG) verbindlich verankerte Aufgabe und beschreibt die bisherige Entwicklung des Umsetzungsstands der Integration in Sachsen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 29. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Der Bericht wird dem Landtag zugeleitet. Die Ergebnisse des zurückliegenden Berichtszeitraumes von knapp anderthalb Jahren sind dabei als Ausgangslage zu betrachten.

Mit der Vorlage des nächsten Berichts in fünf Jahren wird eine Vergleichbarkeit zum heutigen Stand der Integration hergestellt werden können, die tiefer- und weitergehende Schlussfolgerungen und Bewertungen ermöglichen wird. Der Bericht informiert darüber, ob und wie die im Gesetz beschriebenen Strukturen zunächst umgesetzt werden und fungiert als Zusammenfassung der Wirkungsweise der im Gesetz festgelegten Strukturen sowohl sachsenweit als auch in den Landkreisen, Kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden und Städten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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