Verbraucherschutzministerkonferenz 2026: Sachsen setzt sich für Schutz vor unseriösen Geschäften, besseren Schutz vor Naturkatastrophen und für Bürokratieabbau ein
17.06.2026, 12:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Vom 17. bis 19. Juni tagt die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder (VSMK) unter Vorsitz Brandenburgs in Potsdam. Sachsen macht sich mit drei wichtigen Anträgen für Verbraucherinnen und Verbraucher stark. Dabei geht um Verbraucherrechte vor unseriösen Geschäften, um besseren Schutz vor den Folgen von Naturkatastrophen und um Bürokratieabbau.
Ein gemeinsamer Antrag Sachsens, Berlins und Mecklenburg-Vorpommerns fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine umfassende Bestätigungslösung für am Telefon geschlossene Verbraucherverträge einzuführen und eine solche auch für Haustürgeschäfte zu prüfen. In Textform, also zum Beispiel per E-Mail, sollen auf diese Weise geschlossene Verträge nochmals bestätigt werden müssen, andernfalls sind sie nicht gültig.
Staatsministerin Petra Köpping: »Nicht nur Seniorinnen und Senioren können so besser vor überrumpelnden Gesprächen und Vertragsabschlüssen geschützt werden. Wichtig ist mir bei der Ausgestaltung ein ausreichender Abstand zwischen Haustür- oder Telefongeschäft und der Bestätigung des Vertragsabschlusses in Textform. Sonst geraten Verbraucherinnen und Verbraucher nur unter Bestätigungsdruck.«
Zudem drängt Sachsen weiter auf die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Staatsministerin Köpping: «Wir haben deshalb in die Verbraucherschutzministerkonferenz einen in den letzten Monaten auch von Sachsen mit erarbeiteten Länderbericht-Zwischenbericht eingebracht. In diesem werden erstmals Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung des künftigen Versicherungsschutzes gegen Naturkatastrophen angestellt. Dabei geht es z.B. um zu versichernde Gefahren.« Die Überlegungen sollen das Bundesjustizministerium und den Gesetzgeber unterstützen, eine für Verbraucherinnen und Verbraucher bedarfsgerechte Versicherung gegen Elementarschäden zu bezahlbaren Preisen zeitnah zu entwickeln.
Sachsen setzt sich auf der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz zudem für einen spürbaren Bürokratieabbau im Lebensmittelrecht ein. Konkret schlägt der Freistaat vor, eine in der Rechtspraxis seit vielen Jahren umstrittene Regelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu streichen: § 40 Absatz 1a.
Die Vorschrift verpflichtet Behörden bisher, Betriebe bei bestimmten Mängeln bereits unterhalb der Schwelle gesundheitlicher Gefahren namentlich im Internet zu veröffentlichen. Ziel war es, Verbraucherinnen und Verbraucher schnell zu informieren. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt: Diese Regelung bringt oft nicht den gewünschten Nutzen. Dies liegt wesentlich an dem vorgeschriebene, langwierigen Verwaltungsverfahren und zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die gerichtlich entschieden werden müssen.
Häufig sind die festgestellten Mängel bei Veröffentlichung längst behoben. Die veröffentlichten Informationen sind dann nicht mehr aktuell und geben Verbraucherinnen und Verbrauchern kein verlässliches Bild der tatsächlichen Situation. Gleichzeitig verursacht das Verfahren einen übermäßig hohen Verwaltungsaufwand und bindet erhebliche Kapazitäten – bei Behörden, Gerichten und den betroffenen Unternehmen.
Aus Sicht Sachsens sollte der Verbraucherschutz deshalb stärker auf effektiven Ressourceneinsatz zugunsten wirksamer Kontrollen und auf aktuelle Informationen setzen, statt auf aufwendige, zeitlich verzögerte Veröffentlichungsverfahren mit begrenztem Mehrwert.
Wichtig ist: Auch bei einer Streichung der Regelung bliebe der Verbraucherschutz gewährleistet. Die bestehenden Vorschriften des Lebensmittelrechts zur Information der Öffentlichkeit bei unsicheren Lebensmitteln bleiben unverändert bestehen. Sachsen wirbt daher für eine Abschaffung der Vorschrift. Ziel ist es, Wirtschaft und Verwaltung zu entlasten, Verfahren zu vereinfachen und den Verbraucherschutz dort zu stärken, wo er unmittelbar wirkt: bei konsequenten und zielgerichteten Kontrollen.