Wissenschaft trifft Praxis

17.06.2026, 07:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresdner Tagung zur rechtswissenschaftlichen Bestandsaufnahme des Versammlungsrechts unter Beachtung behördlicher und polizeilicher Perspektiven

Gemeinsame Medieninformation der Hochschule der sächsischen Polizei (FH) und der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung

Auch nach der »Zäsur« durch die Coronapandemie zeichnet sich das Versammlungsgeschehen in Deutschland durch eine enorme Dynamik und Vielschichtigkeit aus. Teilweise im Wochentakt werden Versammlungsbehörden und Polizei mit neuen Versammlungsphänomenen konfrontiert (»Querdenker«, »Klimakleber«, »Bauernproteste«, »Pro-Palästina-Demos«, Proteste gegen AfD-Veranstaltungen etc.). Die behördliche bzw. polizeiliche Aufgabe, unterschiedlichste Versammlungsanliegen unter Gewährleistung der Einhaltung rechtlicher Grenzen zu berücksichtigen, ist somit bereits schwer genug.

Umso wichtiger scheint es, die Fortentwicklung des Versammlungsrechts wissenschaftlich zu begleiten. Dabei geht es insbesondere darum, die sich verändernde Rechtslage im Überblick zu behalten, die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben zu prüfen sowie spezifische Besonderheiten einzelner Ländergesetze zu identifizieren und rechtlich einzuordnen. Zugleich sollte sich die wissenschaftliche Begleitung nicht allein auf eine dogmatische Analyse beschränken, sondern die praktischen »Zwänge«, denen die Versammlungsbehörde und die Polizei ausgesetzt sind, in der Beurteilung berücksichtigen.

Das Sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) und die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) hatten im Rahmen ihrer langjährigen, fruchtbaren Kooperation am Donnerstag und Freitag vergangener Woche in den Dresdner Standort der Landeszentrale eingeladen, um zu versammlungsrechtlichen Fragen zu debattieren. Referentinnen und Referenten kamen dabei von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, von der Hochschule Meißen, von der Hoch-schule der sächsischen Polizei (FH) und der Universität Leipzig.

Über 70 Teilnehmende aus Landespolizeien, Innenministerien, universitären, kommunalen und Landkreisverwaltungen sowie aus Versammlungsbehörden (u. a. aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen, Berlin und Sachsen) brachten ihre jeweiligen praktischen Erfahrungen in die Diskussionen ein, sodass ein angeregter Austausch von Wissenschaft und Praxis entstehen konnte. Die Erkenntnisse aus der Tagung können aus der wissenschaftlichen Betrachtung heraus sowohl in künftige versammlungsgesetzliche Vorhaben einfließen als auch Entscheidungsprozesse in Versammlungsbehörden und Polizeien begleiten.


Kontakt

Hochschule der Sächsischen Polizei

Pressesprecher André Schäfer
Telefon: +49 35891 46 2930
Telefax: +49 35891 46 2111
E-Mail: medien.polfh@polizei.sachsen.de
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