Planfeststellungsbeschluss zum 2. Bauabschnitt der Spreestraße bei Spreewitz aufgehoben

16.06.2026, 08:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat mit Urteil vom 12. Juni 2026 den Planfeststellungsbeschluss zum 2. Bauabschnitt für den Neu- und Ausbau der sogenannten Spreestraße bei Spreewitz aufgehoben. Der Urteilstenor wurde den Beteiligten am 15. Juni 2026 übermittelt.

Gegenstand des Verfahrens ist der 2026 ergänzte Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 29. April 2025 zum 5.202 m langen 2. Bauabschnitt des Neu- und Ausbaus der Kreisstraße 9281 bei Spreewitz (Gemeinde Spreetal, Landkreis Bautzen). Teil des Bauvorhabens ist die Errichtung eines 500 m langen Brückenbauwerks über die Spreeaue. Geklagt hatten drei betroffene Grundstückseigentümer und der BUND e.V.

Am 12. Juni 2026 hat das Verwaltungsgericht Dresden ganztägig über die Klagen verhandelt und sich dabei im Schwerpunkt mit zwei Fragen befasst. Zum einen ging es um die sog. Planrechtfertigung, also darum, ob ein tatsächlicher Bedarf für das Vorhaben besteht. Zum anderen befasste sich das Gericht damit, ob die Behörde den Klimaschutz im erforderlichen Maß berücksichtigt hat. In Anknüpfung an den sog. Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 hat das Gericht nach Auffassung der 12. Kammer eine sog. intertemporale Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen. Dabei sind die bei Verwirklichung des Vorhabens eintretenden Klimafolgen abzuschätzen und abzuwägen. Dabei müssen die Kohlendioxid-relevanten Auswirkungen des Vorhabens und die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigt werden.

Das Gericht hat zunächst lediglich den Tenor (d.h. das Ergebnis) seines Urteils bekanntgegeben. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Das Gericht hat die Berufung zugelassen. Eine Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe eingelegt werden. Das Aktenzeichen des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Dresden lautet 12 K 2222/25.


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