Justizministerkonferenz bringt Reform des Selbstbestimmungsgesetzes auf den Weg
12.06.2026, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Justizministerinnen und die Justizminister der Länder schließen sich dem gemeinsamen Beschlussvorschlag aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Reform des Selbstbestimmungsgesetz an.
Hamburg (12. Juni 2026) - Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben auf der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hamburg eine gesetzliche Nachschärfung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) angestoßen. Ziel der gemeinsamen Länderinitiative ist es, die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stärken, zugleich aber offenkundigen Missbrauch des Gesetzes wirksam zu verhindern. Die drei mitteldeutschen Länder plädieren in ihrem Vorschlag für eine Anpassung des 2024 in Kraft getretenen Gesetzes, um einen rechtssicheren Prüfmechanismus für alle Fälle offenkundigen Missbrauchs des SBGG zu schaffen.
Die 97. Justizministerkonferenz hat auf Antrag von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschlossen, dass gesetzlich klarzustellen ist, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter bei offensichtlichen Missbrauchsfällen tätig werden können. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben mit ihrem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten.
Die sächsische Justizministerin Prof. Constanze Geiert erklärt: »Ich freue mich, dass wir die Kolleginnen und Kollegen der Justizressorts aus den Ländern von einer notwendigen Reform des Selbstbestimmungsgesetzes überzeugen konnten. Die Justizministerkonferenz setzt ein starkes Signal, das die Rechte der Betroffenen in den Blick nimmt und gleichzeitig offensichtlichen Missbrauch wirksam bekämpft. Wir stärken damit die gesellschaftliche Akzeptanz des Selbstbestimmungsgesetzes und schützen die sensiblen Bereiche wie den Strafvollzug oder die Strafverfolgung. Es geht ausdrücklich nicht darum, die geschlechtliche Identität von Menschen staatlich überprüfen zu lassen. Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten."
Thüringens Justizministerin Beate Meißner erklärt: »Wir wollen eine offensichtliche Missbrauchslücke im Selbstbestimmungsgesetz schließen. Wer gesellschaftliche Akzeptanz für das Selbstbestimmungsgesetz erhalten will, muss verhindern, dass es für sachfremde Zwecke missbraucht wird. Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. Der Bundesgesetzgeber ist deshalb aufgefordert, bestehende Regelungslücken zu schließen und Rechtsmissbrauch durch Prüfmechanismen wirksam auszuschließen.«
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: »Wer die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes missbraucht, schadet nicht nur dem Vertrauen in den Rechtsstaat, sondern vor allem den Menschen, für die es gedacht ist. Wir brauchen klare, objektiv nachvollziehbare Kriterien, damit die zuständigen Behörden bei offenkundigem Missbrauch handeln können. Ein Gesetz, das seinen eigenen Missbrauch nicht verhindert, verliert an Glaubwürdigkeit. Deshalb müssen wir nachschärfen, auch mit Blick auf das Vertrauen in den Rechtssaat. Der Bund wurde aufgefordert, hier einen Gesetzgebungsvorschlag zu machen, der einen verhältnismäßigen und rechtssicheren Prüfmechanismus für offensichtliche Fälle von Missbrauch enthält.«