Bundesrat: Sachsen fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
12.06.2026, 11:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Bundesrat hat sich heute im ersten Durchgang mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) befasst. Sachsen hat wie andere Bundesländer einem Plenarantrag zugestimmt, der Nachbesserungen am Gesetzentwurf fordert.
Dazu erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping:
»Wir sind uns einig, dass das Gesundheitssystem reformiert und zukunftsfähig aufgestellt werden muss. Das übergeordnete Ziel des Gesetzentwurfes, eine dauerhaft einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zu etablieren, begrüße ich sehr. Strukturänderungen dürfen aber nicht nur zu Lasten der Versicherten und der Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Ärzte, Psychotherapeuten oder Pflegekräfte gehen.
Der Gesetzentwurf muss in einigen Punkten dringend nachgeschärft werden. Sachsen hat sich dazu schon in den Ausschüssen des Bundesrates mit zahlreichen Anträgen eingebracht. Es geht nicht, dass Versicherten, Leistungserbringern, Krankenkassen und der pharmazeutischen Industrie Belastungen auferlegt werden, während maßgebliche Kostenfaktoren wie versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben unangetastet bleiben bzw. deren Refinanzierung reduziert wird. Dass der Bund den Zuschuss für versicherungsfremde Leistungen kürzen will, kann ich nicht mittragen. Das wäre ein Griff in die Kassen der Versicherten, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Der Zuschuss muss stattdessen dynamisiert werden, um Kostensteigerungen auch künftig auszugleichen. Die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe endlich vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.
Alle müssen ihren Beitrag leisten. Auch die Krankenhäuser müssen somit einen Beitrag zur dauerhaften Stabilisierung der Finanzen der GKV leisten. Die nun geplanten Maßnahmen erhöhen allerdings das Insolvenzrisiko der Krankenhäuser. Durch die Aussetzung der so genannten Meistbegünstigungsklausel im Jahr 2026 haben die Krankenhäuser bereits 1,8 Milliarden Euro zur GKW-Beitragsstabilisierung beigetragen. Dennoch sollen sie durch die geplanten Sparmaßnahmen überproportional stark belastet werden. Knapp 40 Prozent der auf die Leistungserbringer entfallenen Einsparungen sollen von den Krankenhäusern gestemmt werden und das in einer Zeit, in der die Krankenhäuser Planungssicherheit benötigen. Die Sparmaßnahmen dürfen nicht zu einem Kliniksterben führen und in einer kalten und ungesteuerten Strukturbereinigung münden. Wenn man sich mit der Krankenhausversorgung tiefergehend beschäftigt, weiß man, dass sich die Krankenhauslandschaft allein aufgrund der weiter stark schrumpfenden Bevölkerung in Sachsen und dem sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel in den kommenden Jahren weiterentwickeln muss. Die nun geplanten finanziellen Einschnitte – darunter die geplante dauerhafte Abschaffung der Meistbegünstigungsklausel - sind von den Krankenhäusern jedoch schlicht nicht zu stemmen. Die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft hin zu einer zukunftsfesten Struktur – trotz Bevölkerungsrückgang und Fachkräftemangel – wird dadurch gefährdet.
Auch die Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufes und die Refinanzierung der steigenden Pflegepersonalkosten dürfen trotz Einsparungen nicht aus dem Blick geraten. Daher müssen die Krankenhäuser bei den laufenden Betriebskosten rasch und nachhaltig entlastet werden. Hierfür müssen sie massiv von überbordenden bürokratischen Anforderungen entlastet werden. Ergänzend zum GKV-Paket bedarf es daher ein Gesetz zum Abbau bürokratischer Vorgaben im gesamten Gesundheitssektor, vor allem im Krankenhausbereich.«
Staatsministerin Köpping abschließend:
»Insgesamt muss die ärztliche Versorgung in den ländlichen Räumen sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich auch in Zukunft sichergestellt werden und darf nicht kaputtgespart werden. Wir haben den Bund u.a. auch aufgefordert, die geplante Wiedereinführung einer Budgetierung bei den Psychotherapeuten kritisch zu hinterfragen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten.«
Die Gesundheitsversorgung ist entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zu Änderungs- und Nachbesserungsbedarfen werden wir uns weiterhin mit den anderen Ländern im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens abstimmen. Es muss gelingen, dass am Ende des Gesetzgebungsverfahrens ein Reformprozess initiiert wird, der alle Interessen ausgewogen berücksichtigt und das Gesundheitssystem nachhaltig zukunftsfest ausrichtet.«