Freispruch für Feuerwehrmann
09.06.2026, 13:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Entscheidung im Verfahren 8 OWi 954 Js 9943/26 des Amtsgerichts Eilenburg
Das Amtsgericht Eilenburg hat heute einen Feuerwehrmann aus Taucha, der bei einer Einsatzfahrt in einer Baustelle mit 69 km/h geblitzt worden war, vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen zu schnellen Fahrens freigesprochen.
Das Gericht stellte eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h fest. Diese Geschwindigkeit war zur Überzeugung des Gerichts wegen geltender Sonderrechte der Rettungsdienste gerechtfertigt, weil sich die Feuerwehr auf einer Einsatzfahrt befand.
Zwar war die Stelle, an der der Betroffene geblitzt wurde, mit einem Tempo-30-Schild versehen. Jedoch war diese Höchstgeschwindigkeit nach Feststellung des Gerichts nicht wirksam angeordnet worden.
Für jedes Verkehrsschild, das im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt wird, hat die zuständige Verwaltungsbehörde eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen. Diese dokumentiert, dass ein bestimmtes Verkehrsschild an einer bestimmten Stelle stehen soll. Die zur Tatzeit geltende verkehrsrechtliche Anordnung enthielt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 an dieser Stelle nicht.
Deswegen berechnete das Gericht die Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehend von der allgemein innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Dadurch war nicht eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 km/h, sondern von 19 km/h für die Entscheidung relevant. Dies zu Grunde gelegt, hatte der Betroffene nach Überzeugung des Gerichts im konkreten Fall die Sicherheitsbelange anderer Verkehrsteilnehmer gebührend berücksichtigt und seine Sonderrechte als Einsatzfahrer eines Rettungsfahrzeugs noch angemessen ausgeübt.