Verhandlung über Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen Pläne der Projektgruppe FFF zum Presse-Grosso

09.06.2026, 08:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die – u.a. für kartellrechtliche Streitigkeiten zuständige – 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig verhandelt am Mittwoch, den 10.06.2026, 13.00 Uhr über von einem sog. Presse-Grossisten aus (Ost-)Sachsen gegen insgesamt 13 bundesweit agierende Presse- und Verlagshäuser eingereichte einstweilige Verfügungsanträge, mit denen sie erreichen will, dass sie nach rechtskräftigem Abschluss eines Hauptsacheverfahrens über die Wirksamkeit der von den Antragsgegnern ausgesprochenen Kündigungen für 12 Monate – hilfsweise jedenfalls für 6 Monate – weiterhin in ihrem Vertriebsgebiet exklusiv mit Presserzeugnissen der Antragsgegner weiterbeliefert wird.
Hintergrund ist die seit Jahren geplante, vom Bundeskartellamt begleitete und geprüfte Neuordnung des Pressvertriebswesens. Das bisherige System – bestehend aus den Verlagen, den Presse-Grossisten und den Einzelhändlern – sollte eine flächendeckende Versorgung mit Presseartikeln sichern und einen diskriminierungsfreien Zugang von Verlagen, aber auch Einzelhändler sichern. Das bisherige Vertriebssystem, das ein Alleinvertriebsrecht in einem bestimmten Gebiet vorsieht und wettbewerbsbeschränkenden Branchenvereinbarungen mit den Verlagen zulässt, kann sich seit 2013 kartellrechtlich auf § 30 Abs. 2a GWB stützen. Dieses gesamte System soll nun unter Beteiligung der großen Verlage, die hierfür eine Projektgruppe »Fit for Future« (FFF) gegründet haben, neu geordnet werden. Hierbei soll ein zentraler Großhändler namens Presse-Grosso-Allianz (PGA) die bislang 13 regional als Vertriebsmonopolisten tätigen Grossisten ersetzen. An dieser Gesellschaft wollen die FFF-Verlage (bislang) vier Grosso-Unternehmen als »Systempartner« beteiligen. Die übrigen neun Grossisten sollen als Logistiker fungieren.
Diese Pläne sind nach mehrjähriger Prüfung und Durchsetzung vertraglicher Anpassungen vom Bundeskartellamt gebilligt worden, indem es mit Vorsitzendenschreiben vom 10.02.2026 erklärt hat, »vorerst« keine weiteren (kartellrechtlichen) Maßnahmen dagegen einleiten zu wollen.
In Umsetzung der Umstrukturierungspläne haben die Verlage und die National Distributors die bisherigen Grosso-Verträge mit den Presse-Grossisten gekündigt. Hiergegen wehren sich einige Grossisten, weil sie – entgegen der Mitteilung des Bundeskartellamtes – der Ansicht sind, dass das geplante neue Modell die strukturelle Neutralität des Presse-Grosso zerschlage und den diskriminierungsfreien Marktzugang für Presseerzeugnisse kleiner Verlage sowie die flächendeckende Versorgung mit Presseerzeugnissen gefährde.

Aktenzeichen: EV 5 O 605/26

Pressesprecher Herr Hebert
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