Verdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
05.06.2026, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 46-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unter anderem bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis zur Last.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 17. Dezember 2025 gegen 10:30 Uhr in seiner Wohnung in der Königstraße in Dresden Betäubungsmittel und Cannabis (unter anderem ca. 15 Kilogramm Marihuana, drei Kilogramm
Haschisch, ein Kilogramm Amphetamin, 700 Gramm MDMA, 300 Tabletten Ecstasy und über 30 Tüten THC-Gummibären) zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben.
Für etwaige Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Betäubungsmittelhändler soll der Beschuldigte einen Schlagring, mehrere Messer, einen Schlagstock und Pfefferspray griffbereit in der Wohnung aufbewahrt haben.
In der Wohnung des Beschuldigten wurden zudem 26.000 Euro sichergestellt, die aus früheren Betäubungsmittelgeschäften herrühren sollen und deren Einziehung die Staatsanwaltschaft Dresden beantragt hat.
Der Beschuldigte wurde in dieser Sache am 17. Dezember 2025 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 18. Dezember 2025 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.