Staatsanwaltschaft Leipzig erhebt Anklage gegen mehrfach vorbestraften Betrüger
04.06.2026, 16:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Im betrügerischen Schneeballsystem "Freundschaftsleasing", in dem etliche Geschädigte hohe Verluste erlitten, entstand ein Schaden in Millionenhöhe
Die Staatsanwaltschaft Leipzig schloss im April 2026 die umfangreichen Ermittlungen gegen sieben Angeschuldigte mit Anklageerhebung zum Landgericht Leipzig ab. Ihnen wird vorran-gig banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Angeklagt sind 87 Taten. Der Haupt-angeschuldigte sitzt derzeit in Haft.
Der Anklage liegt ein komplexes Betrugsmodell zugrunde. Das Geschäftsmodell nannte sich »Freundschaftsleasing« und sah vor, Interessenten »kostenlose« Leasingfahrzeuge zu vermitteln. Tatsächlich vermittelten die Angeschuldigten allerdings durch Bankkredite finanzierte Fahrzeugkäufe. Die Erwerber wurden durch Mundpropaganda geworben. Sie sollten jeweils zwei hochpreisige Fahrzeuge kaufen und bei zwei unterschiedlichen Banken finanzieren, um dann eines der beiden Fahrzeuge kostenlos nutzen zu können. Parallel schloss die Firma des Hauptangeschuldigten mit den Erwerbern Verträge zur Übernahme der vollständigen Kreditraten durch die Firma, was den Banken jedoch verschwiegen wurde. Die Angeschuldigten behaupteten, das zweite Fahrzeug werde als Werbefahrzeug für die Firma genutzt und es ergäben sich dadurch steuerliche Vorteile. Die von den Konten der Erwerber durch die Bank eingezogenen Raten bekamen die Erwerber anfangs durch die Firma erstattet, bis die Firma nicht mehr zahlte. Die Kaufpreise für die Fahrzeuge waren deutlich überhöht. So sind teilweise Schrottfahrzeuge nach einem Totalschaden als fahrbereit und nahezu neu »blind« durch die Erwerber gekauft worden. Kilometerstände und die Allgemeinzustände der Fahrzeuge wurden geschönt. Entsprechend der über Wert liegenden Kaufpreise sind von den Banken überhöhte Kredite ausgegeben worden. Die Banken erhielten im Gegenzug minderwertige Sicherungsrechte an den (Schrott-)Fahrzeugen.
In Ausübung des betrügerischen Geschäftsmodells schlossen die Angeschuldigten mit den von der Anklage umfassten Kunden im Zeitraum zwischen August 2020 bis August 2023 Kre-ditverträge, die zur Auszahlung von mehr als 8 Millionen € führten.
Das Landgericht Leipzig wird nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben. Anfragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens werden an die Pressestelle des Landgerichts erbeten. Angaben zu weiteren Einzelheiten sind nicht möglich, da sonst in unzulässiger Weise der Beweisaufnahme, welche der Hauptverhandlung vorbehalten ist, vorgegriffen würde.
Verantwortlich für vorliegende Medieninformation ist Frau Staatsanwältin Boden als Presse-sprecherin der Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft Leipzig, Tel. 0341/2136-146, ina.boden@stal.justiz.sachsen.de.