Sachsen unterstützt benachteiligte junge Menschen beim Übergang in Ausbildung und Beruf

05.06.2026, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sozialministerin Köpping: »Jugendberufshilfen eröffnen neue Perspektiven und stärken die Chancen auf Ausbildung, Beschäftigung und Teilhabe!«

Der Übergang von der Schule in den Beruf verläuft nicht immer linear und reibungslos. Gründe dafür sind fehlende Schul- oder Bildungsabschlüsse sowie schwierige Lebensbedingungen. Für junge Menschen, die bei ihrer beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung einer Unterstützung bedürfen, sind die ESF-geförderten Jugendberufshilfevorhaben wichtige Anlaufstellen, die verlässliche Perspektiven eröffnen.

Das Sozialministerium fördert in der ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 Vorhaben der »Jugendberufshilfen« mit insgesamt über 20 Mio. € über die ESF Plus-Richtlinie SMS. Die sozialpädagogisch begleiteten Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben vermitteln über praxisnahe Tätigkeiten neue Lernzugänge. Sie werden aus EU-, Landes- und kommunalen Mitteln gefördert und stehen für junge Menschen bis 27 Jahren zur Verfügung. Diese erhalten so die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren, Alltagsstrukturen zu schaffen und Selbstwirksamkeit zu erfahren.

Sozialministerin Köpping: »Mit der Förderung der Jugendberufshilfevorhaben investieren wir gezielt in die Zukunft junger Menschen und in Einrichtungen, die tagtäglich die Integrationschancen junger Menschen effektiv verbessern. Jugendberufshilfevorhaben sind für viele junge Menschen entscheidende Türöffner auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Berufsleben.«

Ab sofort können anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe ihren Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bis zum 1. September 2026 einreichen. Die Bewilligung der Vorhaben steht unter dem Vorbehalt eines vom Gesetzgeber beschlossenen Haushalts und der damit verfügbaren Haushaltsmittel. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent.

Weitere Informationen:

Der Förderbaustein Jugendberufshilfen, der nähere Informationen zur Förderung enthält, ist ab sofort auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank abrufbar unter:
https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-des-sms-qualifizierungs-und-besch%C3%A4ftigungsvorhaben-f%C3%BCr-benachteiligte-junge-menschen-jugendberufshilfe

Weitere Informationen zu Jugendberufshilfevorhaben finden Sie auf der Internetseite:
https://www.familie.sachsen.de/jugendberufshilfe-und-produktionsschule-5184.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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