Anklage gegen Mitglieder und Unterstützer der terroristischen Vereinigung PKK

03.06.2026, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden

Die Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage beim Oberlandesgericht Dresden gegen einen 54-jährigen und einen 46-jährigen Angeschuldigten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie gegen einen 53-jährigen Angeschuldigten wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland erhoben. Zudem wird den 54- und 53-Jährigen eine Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeschuldigten sind türkischer Staatsangehörigkeit.

Der 54-jährige Angeschuldigte wurde am 3. November 2025 durch Kräfte des Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die beiden weiteren Angeschuldigten sind nicht in Untersuchungshaft.

Dem 54-jährigen Angeschuldigten wird die mitgliedschaftliche Betätigung als hauptamtlicher Kader der »Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)« in den Jahren 2015 bis zu seiner Festnahme im November 2025 vorgeworfen. Er soll über die Jahre als sogenannter Gebietsleiter in verschiedenen PKK-Gebieten, zuletzt in Hamburg, tätig gewesen sein. Neben dieser Tätigkeit soll er zumindest seit Juni/Juli 2025 auch die Stellung des Sektorleiters des PKK-Sektors »Nord« innegehabt haben. Dieser PKK-Sektor umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Teile von Hessen. Zu den Aufgaben des Angeschuldigten gehörten die Aufsicht und Führung der ihm nachgeordneten PKK-Raumverantwortlichen sowie die Organisation von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen. In seinen Funktionen soll er vor allem die Eintreibung von jährlichen Geldbeträgen (»Spenden«) von überwiegend kurdischen Bürgern in Deutschland für die PKK organisiert und überwacht haben. Ferner soll er im Jahr 2017 eine Bestrafungsaktion gegenüber einem Geschädigten in Berlin angeordnet haben, wobei dieser durch einen unbekannt gebliebenen Täter mittels eines Messerstichs in den Rücken verletzt worden sein soll.

Dem 46-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2015 bis 2018 als Stellvertreter des 54-jährigen Angeschuldigten im PKK-Gebiet »Sachsen« fungiert zu haben. Ferner soll er selbst für den PKK-Raum »Dresden« verantwortlich gewesen sein. Als Stellvertreter soll er den 54-Jährigen bei seiner Tätigkeit unterstützt und ihm zugearbeitet haben. Als Raumverantwortlicher soll er die Anordnungen des Gebietsleiters umgesetzt haben.

Dem 53-jährigen Angeschuldigten wird die Unterstützung der PKK im Zeitraum von 2015 bis 2018 vorgeworfen. Er soll vor allem Teile der eingetriebenen »Spendengelder« sicher verwahrt und sodann an andere Mitglieder weitergegeben haben. Ferner soll er gemeinsam mit dem 54-jährigen Angeschuldigten die Bestrafungsaktion organisiert haben.

Zum Hintergrund:
Zum Verfahren wurde eine Medieninformationen am 4. November 2025 veröffentlicht.


Kontakt

Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Dr. Patrick Pintaske
Telefon: +49 351 446 2838
Telefax: +49 351 446 2830
E-Mail: pressesprecher@gensta.justiz.sachsen.de
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