Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs
29.05.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Deutsch-Libanesen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in 14 Fällen zur Last.
Die Beschuldigten soll sich als Mitglied einer Bande gemeinsam mit gesondert verfolgten Bandenmitgliedern an Betrugstaten zum Nachteil von älteren Menschen beteiligt haben. Die Bande soll sich zwischen November 2020 und März 2021 unter anderem in Dresden, Dippoldiswalde, Rheine, Dorsten, Berlin, Teltow und Potsdam in 14 Fällen gegenüber älteren Mitbürgerinnen am Telefon wahrheitswidrig als Polizisten ausgegeben und die Geschädigten durch Schilderung einer vollkommen erfunden Geschichte zur Herausgabe von Geld und Wertgegenständen sowie zu Überweisungen an die Bande veranlasst haben. Insgesamt entstand den Geschädigten hierdurch ein Schaden von etwa 180.000 Euro. Der Beschuldigte soll als Hintermann an der Durchführung der Taten mitgewirkt und insbesondere Geldabholer angeworben und Konten für den Empfang unberechtigter Überweisungen angelegt haben.
Der Beschuldigte – der seit längerer Zeit in der Türkei lebte – wurde aufgrund eines in dem Verfahren bestehenden Haftbefehls im Oktober 2025 von den türkischen Behörden an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft und hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht. Er soll aus den Taten selbst etwa 37.000 Euro erlangt haben.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.