Sachsen investiert rund 4 Millionen Euro in Sozialpädiatrisches Zentrum am Städtischen Klinikum Dresden-Neustadt
27.05.2026, 16:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sozialministerin Köpping: »Damit stärken wir Kinder in ihrer Entwicklung, helfen Familien und unterstützen die Region«
Heute überreichte Sozialministerin Petra Köpping einen Bewilligungsbescheid auf Grundlage der Förderrichtlinie Investitionen Teilhabe in Höhe von 4,27 Millionen Euro an das Städtische Klinikum Dresden. Damit wird das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) und die angeschlossene interdisziplinäre Frühförderstelle am Standort Dresden-Neustadt ausgebaut und modernisiert. Das SPZ Dresden versorgt Kinder und Jugendliche aus dem Stadtgebiet und den umliegenden Landkreisen. Die Umbauarbeiten sollen noch in diesem Jahr beginnen.
Staatsministerin Köpping: »Der Ausbau des Sozialpädiatrischen Zentrums und der Frühförderstelle in Dresden ist ein wichtiger Schritt, um Familien schneller die benötigten Hilfen zukommen zu lassen. Damit stärken wir Kinder in ihrer Entwicklung, helfen Familien und unterstützen die Region. Die neuen Räumlichkeiten werden bessere Untersuchungsmöglichkeiten bieten, mit moderner Diagnostik, neuen Therapiemethoden und einem breiteren Beratungsangebot. Frühförderung und sozialpädiatrische Versorgung sind Investitionen in die Zukunft von Kindern – und damit in die Zukunft unserer Gesellschaft. Ich danke allen Beteiligten, wie der Stadt Dresden und dem Städtischen Klinikum Dresden, für deren Unterstützung und Engagement bei der Umsetzung dieses wichtigen Projektes.«
Sozialpädiatrische Zentren und Frühförderstellen bieten ein komplexes System unterschiedlicher medizinischer und therapeutischer Leistungen, um Entwicklungsrisiken, seelische Störungen oder Behinderungen bei Kindern frühzeitig zu erkennen und ganzheitlich zu behandeln. Dies schließt auch die Beratung von Eltern und sonstigen Bezugspersonen des Kindes ein.
Über die Förderrichtlinie Investitionen Teilhabe gewährt der Freistaat Sachsen investive Zuwendungen für Einrichtungen, Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Neben der Schaffung von Barrierefreiheit stehen dabei Schaffung, Modernisierung und Sanierung von Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen im Vordergrund. Im laufenden Haushaltsjahr sind für die Richtlinie 18 Millionen Euro veranschlagt.