Haushalt 2026 des Landkreises Nordsachsen freigegeben

27.05.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Haushalt 2026 des Landkreises Nordsachsen zum Vollzug freigegeben.

»Mit der Haushaltsfreigabe gewinnt der Landkreis Planungssicherheit. Er kann dringend notwendige Investitionen angehen. Die haushaltslose Zeit des Jahres 2025, in der nur die allernötigsten Ausgaben getätigt werden konnten, ist damit beendet.« informiert LDS-Präsident Béla Bélafi. »Dennoch ist die Haushaltslage des Kreises weiterhin höchst angespannt. Alle Ausgabepositionen sind kritisch zu überprüfen und die Einnahmen zu stärken. Problematisch ist, dass der Landkreis bei den Kosten der ihm übertragenen Pflichtaufgaben kaum Gestaltungsspielraum hat. Die LDS wird den Landkreis bei der Konsolidierung weiter unterstützen.« so Bélafi weiter.

Landrat Kai Emanuel zur Freigabe: »Die Genehmigung des Haushalts gibt uns im Tagesgeschäft wichtige Sicherheit. Sie ändert aber leider nichts an der desaströsen Finanzlage des Landkreises. Unser Defizit wächst um 70 Millionen Euro pro Jahr. Wir finanzieren ausufernde Sozialausgaben über Kassenkredite, anstatt im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung aktiv die Zukunft Nordsachsens zu gestalten. Solange Bund und Land keine strukturellen Veränderungen vornehmen, sind wir in diesem Zustand gefangen.«

Die Kreditaufnahmen, das Eingehen finanzieller Verpflichtungen für kommende Jahre (Verpflichtungsermächtigungen) sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite konnten mit Nebenbestimmungen genehmigt werden.

Die Genehmigung der Kreditaufnahmen ermöglicht Investitionsmaßnahmen, die zwingend für die Erledigung der Pflichtaufgaben erforderlich sind. Im Jahr 2026 plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 33,6 Millionen Euro. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Straßenbau, Bildung und Rettungsdienst.

Der Kreisumlagesatz bleibt für das Jahr 2026 stabil bei 34,49 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.

Die Haushaltslage des Landkreises Nordsachsen bleibt weiterhin angespannt. Der Landkreis kann kein ausgeglichenes Ergebnis ausweisen. Die durchgängige Zahlungsfähigkeit ist, wie in den Vorjahren, nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleistet.

Obwohl der Landkreis plant, mehr Geld auszugeben, als er Einnahmen erwartet, werden die Anforderungen zur Genehmigung des Haushalts 2026 dennoch erreicht. Da die kritische Haushaltslage insbesondere durch die immer noch andauernden multiplen Krisen der vergangenen Jahre verursacht wurde, kommt der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage im Freistaat Sachsen vom 21. Juli 2025 zur Anwendung. Dieser ermöglicht es, Haushalte auch bei der Ausweisung von Defiziten zu genehmigen.

Die derzeit bestehende außergewöhnliche Haushaltslage des Landkreises Nordsachsen begründet sich in den überproportional angewachsenen Ausgaben des Landkreises, insbesondere im Sozialbereich und beim Personal. Die ausgewiesenen Defizite wurden insoweit weder vom Landkreis selbst verursacht, noch können sie von ihm alleine vermieden werden.

Dem Landkreis gelingt es nicht, die Eigenmittel zur Finanzierung der für die Erledigung von Pflichtaufgaben erforderlichen Investitionen zu erwirtschaften. Deshalb wird er im Haushaltsjahr 2026 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 19,6 Millionen Euro aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf für Investitionen gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen gesichert ist.

Der Landkreis Nordsachsen ist weiterhin zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet. Die Genehmigung erging daher mit der Auflage, dass der Landkreis spätestens mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2029 ein Haushaltstrukturkonzept vorlegt. Das Haushaltsstrukturkonzept ist eine Darstellung von konkreten Maßnahmen zur Erhöhung von Einnahmen und Reduzierung von Ausgaben. Es verleiht der Konsolidierungsphase eine konzeptionelle Grundlage sowie einen verbindlichen Rahmen. Ziel ist es, mit den festgelegten Maßnahmen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.


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Landesdirektion Sachsen

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