Verdacht des Betrugs im besonders schweren Fall
15.05.2026, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen zwei Beschuldigte (deutsch, 64 und 61 Jahre) unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs im besonders schweren Fall in 41 Fällen erhoben.
Die 61-jährige Beschuldigte ist Geschäftsführerin eines in Dresden ansässigen Unternehmens, das Photovoltaikanlagen vertreibt. Der 64-jährige Beschuldigte ist der Prokurist dieses Unternehmens (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen vom 19. März 2025, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
In diesen Funktionen sollen die Beschuldigten zumindest seit dem Jahr 2020 unter Vortäuschung ihrer Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit schlüsselfertige Photovoltaikanlagen (PVA) zu einem Festpreis an potentielle Investoren im gesamten Bundesgebiet angeboten haben. Dabei war im Angebot unter anderem die Dachsanierung, der Bau der Anlage, der Trassenbau zur Einspeisung ins Netz und die Anmeldung bei den jeweiligen Netzbetreibern mit umfasst, um die Einspeisung der gewonnenen Solarenergie ins Netz zu ermöglichen.
Die Geschädigten leisteten daraufhin erhebliche Anzahlungen des Auftragspreises in Annahme der ordnungsgemäßen Erbringung der geschuldeten Leistung an die Beschuldigten.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die vertraglich geschuldeten Leistungen wie von ihnen beabsichtigt nicht oder nicht vollständig erbracht zu haben. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht fehlte es bei allen Bauprojekten an dem geschuldeten Netzanschluss.
Den Geschädigten soll hierdurch ein Schaden von über zwölf Millionen Euro entstanden sein.
Der 64-jährige Beschuldigte ist bereits teilweise einschlägig vorbestraft. Die 61-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Soweit sich die Beschuldigten zu den Tatvorwürfen eingelassen haben, bestritten sie diese.
Der 64-jährige Beschuldigte befindet sich weiter in Untersuchungshaft. Die 61-jährige Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.