Teilabschaffung der Widerspruchsverfahren auf den Weg gebracht

04.05.2026, 14:38 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (4. Mai 2026) – Das Sächsische Staatsministerium der Justiz (SMJus) legt einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Widerspruchsverfahren in ausgewählten Verwaltungsbereichen vor. Das Kabinett der Sächsischen Staatregierung hat den Entwurf zur Anhörung freigegeben. Ziel der Gesetzesänderung ist es, behördliche Abläufe zu optimieren, Verfahrensdauern insbesondere für Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen und den Bürokratieabbau in Sachsen voranzutreiben.

Mit der geplanten Reform sollen Vorverfahren nach § 68 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Bereichen wie zum Beispiel dem Vermögensgesetz, dem Sächsischen Versammlungsgesetz, dem Heilpraktikergesetz, dem Landesplanungsgesetz oder dem Wohngeldgesetz sowie verschiedenen Approbations- und Berufsordnungen entfallen. Insgesamt sind 26 Verwaltungsverfahren in Sachsen betroffen, für die das Widerspruchsverfahren abgeschafft werden soll.

»Mit der teilweisen Abschaffung der Widerspruchsverfahren ermöglichen wir Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen deutlich schneller Rechtssicherheit und entlasten gleichzeitig die Widerspruchsbehörden«, erklärt Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert. »Die Reform ist ein wichtiger Schritt für eine moderne Verwaltung, die effizient, transparent und serviceorientiert arbeitet. Mit unserem Reformvorschlag ermöglichen wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen zudem einen schnelleren sowie direkteren Zugang zu den Verwaltungsgerichten«, so Constanze Geiert.

Der Gesetzentwurf soll die Verwaltung entlasten, ohne den effektiven Rechtsschutz zu verkürzen. Die Reform folgt zudem einer Empfehlung der Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen und ist Teil des Kabinettsbeschlusses zum Zweiten Bürokratieentlastungspaket vom 3. März 2026. Die Auswahl der abzuschaffenden Widerspruchsverfahren wurde unter anderem nach bisheriger Abhilfequote, der Identität von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde und der Qualität der Ausgangsentscheidung getroffen.

Hintergrund:

Widerspruchsverfahren dienen Bürgerinnen und Bürgern dazu, Verwaltungsentscheidungen zunächst innerhalb der Verwaltung überprüfen zu lassen, bevor ihnen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist. Bisher sind diese Verfahren in vielen Bereichen Pflicht. Die Reform schafft hier in bestimmten Rechtsgebieten die Möglichkeit, diesen Schritt zu überspringen, um Verfahren zu beschleunigen und sich direkt an die Gerichte zu wenden, ohne den Rechtsschutz der Betroffenen einzuschränken. In vielen Bundesländern – wie zum Beispiel im Freistaat Bayern – wurden bereits Widerspruchsverfahren aus Gründen des Bürokratieabbaus abgeschafft.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15010
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