Gemeinsame Medieneinladung zur Pressekonferenz
29.04.2026, 13:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Justizministerin Prof. Constanze Geiert und Innenminister Armin Schuster stellen auf einer Pressekonferenz am kommenden Montag, 4. Mai 2026, 13:30 Uhr gemeinsam die vom Kabinett zur Anhörung freigegebenen Entwürfe zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes (SächsJG) und zum »Kommunalfreiheitsgesetz« (KFG) vor. Mit beiden Gesetzentwürfen werden Empfehlungen der Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen umgesetzt.
Ort: Sächsische Staatskanzlei, Mediazentrum
Termin: Montag, 4. Mai 2026, 13:30 Uhr
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind hierzu herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen unter presse@smj.justiz.sachsen.de an.
Hintergrund zum Gesetzentwurf
Der Entwurf zur Änderung der Justizgesetzes sieht vor, eine Reihe von Widerspruchsverfahren in Sachsen abzuschaffen. Die Maßnahme wurde zudem bereits im zweiten Bürokratieentlastungspaket beauftragt und betrifft unterschiedliche Fachgebiete. Behördliche Abläufe sollen optimiert, Verfahrensdauern verkürzt und Bürokratie abgebaut werden. Der Freistaat Sachsen nutzt hierfür die bundesrechtliche Ermächtigung in der Verwaltungsgerichtsordnung.
Widerspruchsverfahren sind besondere Verwaltungsverfahren, die dazu dienen, dass die Verwaltung ihre eigenen Entscheidungen überprüft. Sie sind in Sachsen grundsätzlich zwingende Voraussetzungen für den Gang zum Verwaltungsgericht. Mit der geplanten Reform wird den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu Gerichten erleichtert und das Verwaltungsverfahren insgesamt verkürzt.