Alte Gebäude, neue Mitte: Sachsen startet neuen Aufruf für Vitale Dorfkerne

30.04.2026, 14:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

12 Millionen Euro für Projekte in ländlichen Gemeinden – Fokus bleibt auf Gemeinschaft, Bildung und Grundversorgung

Der Freistaat Sachsen startet den 11. Aufruf des Programms »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum«. Dafür stehen im Jahr 2026 insgesamt 12 Millionen Euro bereit. Gefördert werden kommunale Vorhaben in ländlichen Gemeinden, die Ortskerne stärken und bestehende Gebäude wieder mit Leben füllen – zum Beispiel für Begegnung, Bildung, Freizeit oder die medizinische Grundversorgung.

»Lebendige Dorfkerne entstehen nicht von allein. Sie brauchen Orte, an denen Alltag, Gemeinschaft und Daseinsvorsorge verlässlich stattfinden. Genau dort setzen wir an. Ich lade die Kommunen im ländlichen Raum ausdrücklich ein, diese Förderung für ihre Vorhaben zu nutzen, damit die Menschen gute Bedingungen für ihr Leben vor Ort vorfinden«, sagt Staatsministerin Regina Kraushaar.

Mit dem Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« unterstützt der Freistaat Sachsen seit 2016 Kommunen dabei, Ortskerne in Dörfern und kleinstädtisch geprägten Orten zu stärken. In bislang zehn Aufrufen wurden 706 Vorhaben mit insgesamt 182 Millionen Euro gefördert. In 296 ländlichen Gemeinden konnte so bereits mindestens ein Projekt umgesetzt werden. Unterstützt werden vor allem Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden für Gemeinschaftseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, Schulen, Horte und Kitas, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Plätze und Freiflächen sowie medizinische Einrichtungen der Grundversorgung. Auch im diesjährigen Aufruf bleibt der Schwerpunkt auf Gemeinschaft und Bildung erhalten. Zugleich setzt das Programm weiter auf die Stärkung wohnortnaher Infrastruktur und auf die Wiedernutzung bestehender Gebäude. Förderfähig sind Vorhaben in Orten mit bis zu 5.000 Einwohnern in den 30 sächsischen LEADER-Gebieten.

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt – wie bei der LEADER-Förderung für den ländlichen Raum – durch die Lokalen Aktionsgruppen in den 30 LEADER-Gebieten (LAG). Damit entscheidet nicht die Schnelligkeit eines Antrags, sondern was in den Regionen den größten Nutzen für die Ortsentwicklung hat.

Gemeinden können ihre Vorhaben ab sofort bei der zuständigen LAG einreichen. Die Zuwendung beträgt pro Projekt mindestens 20.000 Euro und höchstens 500.000 Euro. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 70 Prozent. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« sowie ergänzenden Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Weitere Informationen gibt es unter: https://lsnq.de/vdk


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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