Lautstarker Ladendieb im beschleunigten Verfahren verurteilt

29.04.2026, 13:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Medieninformation Nr. 173 der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Polizeidirektion Görlitz vom 29. April 2026

Verantwortlich: Staatsanwältin Aileen Reimann und Polizeisprecherin Anja Leuschner

Lautstarker Ladendieb im beschleunigten Verfahren verurteilt

Bezug: Medieninformation Nr. 166 vom 25. April 2026

Görlitz, Schlesische Straße
24.04.2026, 10:10 Uhr

Görlitz, An der Frauenkirche
24.04.2026, 16:40 Uhr

Ein lautstarker und offenbar unbelehrbarer Ladendieb ist am Dienstagmittag im beschleunigten Verfahren verurteilt worden.

Was war geschehen?

Der 47-jährige polnische Bürger, der nach Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe erst Donnerstag aus einer Justizvollzugsanstalt entlassen worden war, hat am vergangenen Freitag zweimal die Polizei auf den Plan gerufen. Am Vormittag riss er eine Tüte Süßigkeiten in einem Einkaufsmarkt an der Schlesischen Straße in Görlitz auf und griff sich eine Flasche Schnaps. Als eine Mitarbeiterin ihn ansprach, gab er ihr zwar den Korn zurück, wurde aber immer lauter und aggressiver. Auch als eine Streife hinzukam, war der Mann uneinsichtig. Er erhielt Hausverbot und eine Anzeige wegen des Ladendiebstahls. Erst nach der Androhung von weiteren Maßnahmen, verließ er schließlich den Ort des Geschehens.

Am Nachmittag machte der Mann dann in einem Laden An der Frauenkirche in Görlitz lange Finger. Er bediente sich an den Backwaren, griff sich Brötchen und eine Brezel und verspeiste diese direkt im Markt. Dann tauschte er noch sein altes Paar Schuhe gegen ein neues aus und zog diese gleich an. Insgesamt steckte er Waren im Wert von mindestens 25 Euro ein. Polizisten fanden bei ihm zudem ein Teppichmesser, was den Verdacht eines Diebstahls mit Waffen begründete. Dem nicht genug, war der 47-Jährige aufbrausend und unkooperativ. Ein Atemalkoholtest zeigte umgerechnet circa 1,40 Promille an. Einem Mitarbeiter drohte der Beschuldigte, ihn mit Benzin zu überschütten und anzuzünden.

Festnahme und Urteil

All dies führte schließlich zur vorläufigen Festnahme des polnischen Staatsangehörigen. Am Samstag ordnete ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft zur Sicherung eines beschleunigten Verfahrens die sogenannte Hauptverhandlungshaft an. Am gestrigen Dienstag wurde der Fall dann im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Görlitz verhandelt. Das Urteil wegen Diebstahls mit Waffen in Tatmehrheit mit Bedrohung lautete sieben Monate Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung. Sollte der Mann nun erneut straffällig werden, geht es ohne Umschweife für eine Weile ins Gefängnis


Kontakt

Polizeidirektion Görlitz

Pressesprecher Kai Siebenäuger
Telefon: +49 3581 468 2030
E-Mail: medien.pd-gr@polizei.sachsen.de
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