Räumung "Lügenmuseum"

29.04.2026, 13:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 7. Mai 2026 verhandelt der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts über die Berufung gegen ein Räumungsurteil.

Die Stadt Radebeul ist Eigentümerin des ehemaligen Gasthofs Serkowitz in Radebeul, in welchem der Beklagte das »Lügenmuseum« betreibt. Sie begehrt die Räumung und Herausgabe des Gebäudes an sich.
Im Jahre 2012/2013 schlossen die Stadt Radebeul und der Beklagte einen unbefristeten Nutzungsvertrag für das Gebäude, der von der Stadt Radebeul im Jahre 2024 ordentlich gekündigt wurde.
Mit Urteil des Landgerichts Dresden vom 18.11.2025 wurde der Beklagte zur Räumung und Herausgabe des Gebäudes an die Stadt Radebeul verurteilt. Mit seiner Berufung erstrebt der Beklagte die Abweisung der Räumungsklage, um das »Lügenmuseum« weiter am derzeitigen Standort betreiben zu können. Er hält die Kündigung vor dem Hintergrund der überregionalen Bedeutung des »Lügenmuseums« als Gesamtkunstwerk und als öffentlicher Bildungsort für treuwidrig.

07.05.2026, 09:30 Uhr, Saal 2.5

Aktenzeichen: 12 U 1515/25
Erste Instanz: Landgericht Dresden, 5 O 1629/25


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