Drei ausreisepflichtige Afghanen aus Sachsen abgeschoben
28.04.2026, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Heute ist vom Flughafen Leipzig/Halle eine von der Bundesregierung organisierte Chartermaschine nach Kabul gestartet. An Bord befanden sich auch drei ausreisepflichtige Afghanen aus dem Freistaat Sachsen. Die Täter wurden wegen unterschiedlicher Delikte verurteilt, unter anderem wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit.
Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
Hintergrundinformation:
Der Freistaat Sachsen hat seit August 2021 bis einschließlich 28. April 2026 insgesamt sieben Personen über den Flughafen Leipzig/Halle mit drei Flügen abgeschoben.
Die Abgeschobenen waren alleinstehende, strafrechtlich verurteilte Männer im erwerbsfähigen Alter. Herauszuheben ist die Abschiebung eines Afghanen, der 2023 einen Lokführer im Erzgebirge schwer verletzt hatte, worüber Medien umfangreich berichtet hatten.
Nach dem Ausländerzentralregister sind mit Stand vom 31. März 2026 insgesamt 465 afghanische Staatsangehörige in sächsischer Zuständigkeit ausreisepflichtig.