Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) positioniert sich zur Diskussion um Leistungskürzungen
23.04.2026, 15:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen veröffentlichen zum Abschluss ihres 71. Treffens in Celle am 22./ 23. April 2026 eine gemeinsame Position zu den diskutierten Leistungskürzungen. Damit nehmen sie Bezug auf das geleakte Arbeitspapier »Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen« vom 25. März 2026, das von einer Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen verfasst wurde.
Die Kürzungsüberlegungen lassen weitreichende Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erwarten. Die Vorschläge würden zu unzumutbaren Einschnitten in der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führen. Deutlich ist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar wären.
Besonders problematisch ist die geforderte Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, das Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen ist. Zudem wird das Ziel des Bürokratieabbaus kaum angegangen, dafür aber die Beschneidung der Rechte von Menschen mit Behinderungen forciert. Einige der Vorschläge, wie die Absenkung der Vermögensfreigrenzen in der Eingliederungshilfe, stehen sogar im Widerspruch zum erklärten Anliegen des Bürokratieabbaus. Andere Vorschläge lasten unerledigte Aufgaben wie den barrierefreien Ausbau des ÖPNV den Menschen mit Behinderungen an oder würden Folgekosten generieren, die weit über möglichen Einsparungen stünden.
In ihrer Gesamtschau sind die Vorschläge nicht geeignet, die erforderliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe unter dem Blickwinkel der Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen und der angestrebten Dämpfung der Kostendynamik auszugestalten. Sie sind damit abzulehnen.
»Eine nachhaltige Dämpfung der Kostendynamik kann nur durch Einsparungen bei der überbordenden Bürokratie und einer ressortübergreifenden Inklusionsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen erreicht werden. Menschen mit Behinderungen, die beispielsweise selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben und ihr eigenes Geld verdienen, die in einer barrierefreien Wohnung leben und nicht im Heim, sind von steuerfinanzierten Leistungen unabhängiger. Wer an alten Zöpfen festhält und am falschen Ende spart, verursacht Folgekosten«, betonte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
»Wenn Bund und Länder es ernst meinen mit dem Ziel, die Kostendynamik zu senken, dann müssen sie konsequent Sonderstrukturen abbauen und passgenaue, personenzentrierte Leistungen sicherstellen. Diese sind langfristig immer effektiver und effizienter als Leistungskürzungen«, so Annetraud Grote, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und aktuelle Gastgeberin der KBB.
Neben dem Positionspapier der KBB veröffentlichen die Beauftragten eine detaillierte Bewertung der Einsparvorschläge von Bund, Ländern und Kommunen sowie damit verbundene Gegenvorschläge.
Die KBB: Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der 16 Bundesländer kommen zweimal im Jahr zu einer Konferenz zusammen. Im Wechsel hat je ein Bundesland den Vorsitz, in diesem Halbjahr Niedersachsen.