Integrationsministerkonferenz: Sachsen macht sich für verlässliche Sprachförderstrukturen und psychosoziale Versorgung stark
21.04.2026, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Integrationsministerin Köpping: »Einschränkungen und Lücken führen langfristig zu höheren gesellschaftlichen Kosten«
Vom 22. bis 23. April treffen sich die Integrationsministerinnen und -minister der Länder, darunter Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping, in Essen zur Integrationsministerkonferenz (IntMK). Im Mittelpunkt der Beratungen stehen unter anderem der Zugang zu Sprachförderung als Schlüssel erfolgreicher Integration sowie die psychosoziale Versorgung Geflüchteter.
Deutschkenntnisse sind eine wesentliche Grundlage für jede erfolgreiche Integration – unabhängig vom Aufenthaltszweck. Staatlich geförderte Sprach- und Integrationsangebote bilden dabei das zentrale Instrument für Integration und gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland und müssen nach Überzeugung der Integrationsministerkonferenz erhalten und weiterentwickelt werden. Sachsen fordert vor diesem Hintergrund wie alle Bundesländer insbesondere, den derzeit bestehenden Zulassungsstopp zu Integrationskursen unverzüglich zurückzunehmen. Trotz der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angekündigten Absicherung und des Ausbaus der Sprachförderung – insbesondere im Bereich der Berufssprachkurse – wurde der Zugang zu Integrationskursen seit November 2025 deutlich eingeschränkt. Die Integrationsministerkonferenz sieht hierin einen Widerspruch zu den integrationspolitischen Zielen des Bundes.
Staatsministerin Petra Köpping: »Die Entscheidung des Bundes, den Zugang zu Integrationskursen aus Kostengründen drastisch einzuschränken, ist nicht nachvollziehbar und ein fatales Signal. Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Diese Investition zahl sich langfristig aus. Wer frühzeitig Deutsch lernen kann, hat bessere Chancen auf Arbeit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb brauchen wir verlässliche und ausreichend finanzierte Sprachförderangebote. Kürzungen oder Zugangsbeschränkungen erschweren Integration und führen langfristig zu höheren gesellschaftlichen Kosten.«
In einem gemeinsamen Antrag fordern die Länder, darunter auch Sachsen, weiterhin den Bund auf, die zentrale Rolle der Psychosozialen Zentren (PSZ) für die Versorgung schwer traumatisierter Geflüchteter sowie Überlebender von Krieg und Folter zu stärken. Deren spezifische Versorgungsleistungen können im regulären Gesundheitssystem häufig nicht ausreichend abgedeckt werden.
Die Länder sprechen sich daher dafür aus, die bislang überwiegend projektbezogene Förderung in eine verlässliche Regelfinanzierung zu überführen, die Mittel im Bundeshaushalt ab 2027 deutlich zu erhöhen und in der kommenden Förderperiode des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) einen festen Förderbereich für psychosoziale Angebote einzurichten. Zudem sollen gesetzliche Regelungen zur verlässlichen Übernahme von Therapiekosten sowie zur Finanzierung notwendiger Sprachmittlungsleistungen geprüft werden.
Das Psychosoziale Zentrum Sachsen verfügt über drei Beratungsstellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig. Das Sozialministerium fördert die Arbeit des PSZ Sachsen bereits seit 2016/17 und stellt im aktuellen Doppelhaushalt pro Jahr Fördermittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Mehr Informationen:
https://www.integrationsministerkonferenz.de/
https://psz-sachsen.de/