Sächsische Landzahnarztquote: 34 Bewerbungen eingegangen
17.04.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gesundheitsministerin Köpping: »Dank an alle Bewerberinnen und Bewerber für ihren Beitrag zur Absicherung der künftigen zahnmedizinischen Versorgung im ländlichen Raum!«
Erstmals zum Wintersemester 2026/27 können bis zu 8,1 Prozent der Studienplätze im Studiengang der Zahnmedizin an den sächsischen Hochschulen über die Landzahnarztquote vergeben werden. Im ersten Durchlauf des Auswahlverfahren haben sich insgesamt 34 Interessierte bei der Landesdirektion Sachsen als zuständige Vollzugsbehörde auf einen der insgesamt 8 Studienplätze beworben.
Staatsministerin Petra Köpping: »Ich freue mich sehr über die zahlreichen Bewerbungen! Die Sächsische Landzahnarztquote ist ein weiterer wichtiger Baustein, um im Bereich der Zahnmedizin die künftige Versorgung unserer sächsischen Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Ich danke bereits an dieser Stelle den Kandidatinnen und Kandidaten des Auswahlverfahrens, die allein mit ihrer Bewerbung zeigen, dass sie im Freistaat Sachsen ihren Beitrag zur Absicherung der künftigen, zahnmedizinischen Versorgung insbesondere in den ländlichen Gebieten leisten wollen.«
Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren. Auf der ersten Stufe wird eine Rangliste der Kandidatinnen erstellt, in welcher die in der Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesene Durchschnittsnote, das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit als Auswahlkriterien mit Punkten bewertet werden. Für eine Bewerbung müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein. Die 24 Rangbesten werden dann auf der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens zu einem strukturierten und standardisierten Auswahlgespräch eingeladen.
Die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der Vorbereitungszeit oder der fachzahnärztlichen Weiterbildung für mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig zu sein. Diese Verpflichtung wird durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert.
Die nächste Chance auf einen Studienplatz im Rahmen der Sächsischen Landzahnarztquote besteht für Interessierte dann wieder ab Januar 2027.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren bei der Landesdirektion:
https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=23054&art_param=1146
Hintergrund:
Die rechtliche Grundlage für die Sächsische Landzahnarztquote bildet das Sächsische Landzahnarztgesetz vom 3. Dezember 2025: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21414