Landesdirektion Sachsen erteilt 1.098 Approbationen an Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

15.04.2026, 10:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

869 Approbationen gingen an Ärzte, 152 an Zahnärzte und 77 an Apotheker im Jahr 2025

»Die Landesdirektion Sachsen hat 2025 insgesamt 1.098 Approbationen an Ärzte, Zahnärzte und Apotheker erteilt«, gab LDS-Präsident Béla Bélafi heute bekannt. Die Approbation ist die staatliche Genehmigung zur Ausübung des jeweiligen akademischen Heilberufes und stellt die uneingeschränkte Berufszulassung dar. »Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte im Gesundheitswesen. Die Approbationen liefern das Gütesiegel, um als Medizinerinnen und Mediziner arbeiten zu dürfen«, stellte Bélafi klar. 869 Approbationen gingen an Ärzte, 152 an Zahnärzte und 77 an Apotheker.

Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Steigerung zu verzeichnen: 2024 wurden 959 Approbationen erteilt, 2023 insgesamt 929. Bélafi betonte, dass die LDS auf zügige, aber gründliche Verfahren achte, damit Mediziner zeitnah in Sachsen arbeiten können. Zugleich wies er darauf hin, dass die Verfahren auch von der Sorgfaltspflicht der Antragsteller abhängen – etwa wie schnell vollständige Unterlagen eingereicht werden.

Von den insgesamt 869 erteilten Approbationen an Ärzte entfielen 645 auf Absolventen mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule. Unter den 152 Zahnarzt-Approbationen sind 121 Absolventen mit einer sächsischen Hochschulausbildung. Bei den 77 approbierten Apothekern erhielten 43 eine Ausbildung an einer sächsischen Hochschule.

Die Landesdirektion Sachsen ist für die Erteilung von Approbationen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker zuständig. Dies gilt insbesondere für Antragsteller mit ausländischen Abschlüssen, die beabsichtigen, ihre berufliche Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufzunehmen, sowie für Absolventinnen und Absolventen, die ihr Studium in Dresden oder Leipzig abgeschlossen haben.

Zahlen

Erteilte Approbationen 2025
Ärzte: 869 davon 645 mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule, 23 aus EU und 201 aus Drittstaaten
Zahnärzte: 152 davon 121 mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule, 8 aus EU und 23 aus Drittstaaten
Apotheker: 77 davon 43 mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule, 4 aus EU und 30 aus Drittstaaten

Erteilte Approbationen 2024
Ärzte: 795 davon 541 mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule, 59 aus EU und 195 aus Drittstaaten
Zahnärzte: 104 davon 78 mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule, 2 aus EU und 24 aus Drittstaaten
Apotheker: 60 davon 29 mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule, 4 aus EU und 27 aus Drittstaaten

Erteilte Approbationen 2023
Ärzte: 775 davon 541 mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule, 71 aus EU und 163 aus Drittstaaten
Zahnärzte: 99 davon 80 mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule, 9 aus EU und 10 aus Drittstaaten
Apotheker: 55 davon 27 mit einer Ausbildung an einer sächsischen Hochschule, 7 aus EU und 21 aus Drittstaaten

Hinweis:
Die Approbation ist die unbefristete und unbeschränkbare Berufszulassung und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die Antragsteller haben zum Zeitpunkt der Erteilung der Approbation noch keine Fachrichtung, d. h. sie sind zu diesem Zeitpunkt noch keine Fachärzte. Über die Qualifikation als Facharzt entscheidet die Sächsische Landesärztekammer.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Dr. Susann Meerheim
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
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