Sächsische Amtsgerichte erproben Online-Klageverfahren
15.04.2026, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Neues Verfahren wird in mehreren Bundesländern pilotiert
Dresden (15. April 2026) – Ab heute wird an zwei sächsischen Amtsgerichten das sogenannte Online-Klageverfahren erprobt. Damit können Klagen digital eingereicht und bearbeitet werden – im Rahmen der Erprobung zunächst begrenzt auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten, in denen die Zahlung einer Geldsumme von bis zu 10.000 EUR geltend gemacht wird. Grundlage hierfür bilden das "Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit" sowie die Verordnung zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung, die Justizministerin Constanze Geiert am 16. März 2026 unterzeichnet hat.
Pilotiert wird das Ganze am größten Präsidialamtsgericht des Freistaats Sachsen in Leipzig sowie beim Amtsgericht Eilenburg, das örtlich für den Flughafen Leipzig/Halle zuständig ist – hier wird das Online-Klageverfahren auf Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung beschränkt sein. Weitere Pilotierungen starten noch bis Anfang Oktober in neun weiteren Bundesländern. Der Freistaat Sachsen ist also mit vorn dabei, um die Arbeit der Justizbehörden in eine neue Phase der Bürgerfreundlichkeit zu überführen – leichterer Zugang zur Justiz, schnellere Abläufe und erstmals eine vollständig digitale Prozessführung bedeuten einen Paradigmenwechsel und eine spürbare Effizienzsteigerung. Damit das Verfahren für Zahlungsforderungen wirtschaftlich attraktiv bleibt, werden die Gerichtsgebühren im Online-Verfahren reduziert.
Mit dem Online-Verfahren können Bürgerinnen und Bürger ihre Klagen über eine bundesweit einheitliche Plattform einreichen – vollständig digital, ohne Papierformulare oder persönliche Vorsprache bei Gericht. Über den Dienst "Mein Justizpostfach" lassen sich die per Abfragedialog erstellten Klagen digital ans zuständige Amtsgericht übermitteln. Dank eigenem Identifizierungsverfahren und strukturierter Eingabe sind die Daten vor Missbrauch geschützt. Grundsätzlich ist das Verfahren schriftlich strukturiert, das Gericht kann aber auch eine mündliche Verhandlung als Videoverhandlung ansetzen.
Die Onlinedienste stehen ab dem 15. April 2026 auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter https://service.justiz.de/ zur Verfügung. Eine Klagewelle ist nicht zu erwarten, da das Verfahren vor allem für individuelle Forderungen entworfen ist.