Unabhängige Beschwerdestelle der Polizei legt Jahresbericht 2025 vor
27.03.2026, 10:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) hat ihren Bericht für das Kalenderjahr 2025 vorgelegt.
Im vergangenen Jahr hat die Anzahl der Beschwerden bei der UVBP leicht abgenommen. Insgesamt wurden 250 Beschwerden eingereicht. Dabei handelte es sich um 237 Bürgerbeschwerden und um 13 Beschwerden von Polizeibediensteten. Die Beschwerden hatten überwiegend Kritik am Verhalten von Polizeibediensteten zum Inhalt.
2024 hatte es insgesamt 268 Beschwerden bei der UVBP gegeben: 249 Bürgerbeschwerden und 19 Beschwerden von Polizeibediensteten.
Im Ergebnis der Prüfung der abgeschlossenen Beschwerden erweisen sich im vergangenen Jahr 32 als "begründet" und 46 als "teilweise begründet" – das entspricht rund 31 Prozent des Beschwerdeaufkommens. 124 Beschwerden (zirka 50 Prozent) erwiesen sich als unbegründet. Bei 18 Beschwerden war die Bearbeitung mit Stand Ende Februar 2026 noch nicht abgeschlossen
Zu 48 Beschwerden (rund 19 Prozent) konnte durch die UVBP aus unterschiedlichen Gründen keine Entscheidung getroffen werden. Dieses betrifft unter anderem Beschwerden, in deren Folge strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Ermittlungen erfolgten.
In 19 Fällen sind infolge der Beschwerden strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet worden. Über das Ergebnis dieser Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft.
In drei Fällen wurden infolge der Beschwerden disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen jeweils einen Polizeibediensteten eingeleitet. Über das Ergebnis entscheidet der dienstvorgesetzte Leiter der Polizeidienststelle.
Bei den 78 als "begründet" oder "teilweise begründet" bewerteten Beschwerden erwiesen sich hauptsächlich Verhaltensaspekte von Polizeibediensteten als kritikwürdig wie:
- unangemessenes Auftreten sowie unsensible Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung polizeilicher Sachverhalte, wie Unfallaufnahmen, Notrufe und Anzeigenaufnahmen,
- Verhaltensmängel bei polizeilichen Verkehrskontrollen,
- Vorschriftswidriges Verhalten bei der Führung von Dienstfahrzeugen im Straßenverkehr,
- Unterlassung der namentlichen Vorstellung oder nur unzureichendes Vorzeigen des Dienstausweises auf Verlangen des Betroffenen.
In zahlenmäßig geringerem Maße als bei der Verhaltenskritik war in Einzelfällen die fachliche Arbeit als kritikwürdig zu bewerten. Dieses betraf mehrfach:
- fehlerhaftes Vorgehen im Zusammenhang mit der Erhebung von Verwarnungsgeldern bei Verkehrsverstößen,
- Ablehnung von Anzeigebegehren,
- einzelne polizeiliche Maßnahmen bei Einsätzen anlässlich von Fußballspielen sowie von Versammlungen.
- Nichtbeantwortung von Bürgeranfragen zu Ermittlungsangelegenheiten bzw. zum Stand von Ermittlungen.
Im Jahr 2025 sind zudem 124 sonstige Anliegen bezüglich der Arbeit der sächsischen Polizei an die UVBP herangetragen worden.
Die vorgetragenen Anliegen wiesen ganz überwiegend einen örtlichen oder einen auf einen spezifischen Sachverhalt gerichteten Bezug auf. Hauptsächlich wurden vorgetragen:
- Anfragen zum Stand der Ermittlungen in Strafverfahren,
- Bitten um Auskünfte zu persönlichen Daten bzw. deren Löschung,
- Hinweise, die sich auf Probleme im örtlichen Wohnumfeld beziehen, wie beispielsweise die Parksituation betreffend oder (nächtliche) Ruhestörungen durch Nachbarn,
- Bitten um Akteneinsicht,
- einzelfallbezogenes Lob zum Handeln von Polizeibediensteten,
- Bitten um örtliche Verkehrsüberwachung.
Die Vorlage des Berichtes erfolgt auf der Grundlage des § 98 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz, in welchem unter anderem die Aufgaben der UVBP gesetzlich geregelt sind. Dazu zählen auch die Vorlage und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Arbeit und die Prüfergebnisse der Stelle.
Weitere Details zur Beschwerdebearbeitung wie auch einige Fälle aus der Praxis sind im Jahresbericht 2025 nachzulesen, welcher unter der Rubrik Organisation / Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei im Internet unter www.sk.sachsen.de eingestellt wird.
Erreichbarkeit der UVBP
Die UVBP bei der Sächsischen Staatskanzlei ist unter der E-Mail-Adresse beschwerdestelle-polizei@sk.sachsen.de oder wochentäglich von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr über das Bürgertelefon 0351-564-12266 zu erreichen. Nach erfolgter Terminvereinbarung sind persönliche Gespräche am Dienstsitz der UVBP in Dresden, Hoyerswerdaer Straße 20, möglich.