Verdacht der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung

27.03.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden - Jugendkammer - gegen vier Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Deutsche (21, 29 und 36 Jahre) und einen 25-jährigen Ägypter Anklage zum Landgericht Dresden - Jugendkammer - unter anderem wegen des Verdachts der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, einen 24-jährigen Deutschen am 19. Oktober 2024 gegen 19:30 Uhr an einem Jugendclub in Großenhain unter Todesdrohungen und Gewaltanwendung gezwungen zu haben, ihnen zu folgen und sich später in ein Auto verbringen zu lassen. Während der anschließenden etwa 10-minütigen Fahrt mit dem Auto sollen die Beschuldigten den Geschädigten mehrfach geschlagen haben, Hierdurch erlitt dieser erhebliche Schmerzen. Die Beschuldigten vermuteten, dass der Geschädigte seine aktuelle Freundin, die zugleich die Ex-Freundin des 29-jährigen Beschuldigten war, zur Prostitution verleiten würde. Hiervon wollten die Beschuldigten den Geschädigten in der Zukunft abhalten.

Die Beschuldigten haben keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Der 25-jährige Ägypter und die 36-jährige Deutsche sind geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Die beiden anderen Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Die Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da die gesetzlichen Voraussetzungen nach der Strafprozessordnung hierfür nicht vorliegen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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