Justizministerin begrüßt Verschärfung des Juristenausbildungsgesetzes
26.03.2026, 09:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sächsischer Landtag beschließt Änderung des Juristenausbildungsgesetzes
Dresden (26. März 2026) – Justizministerin Prof. Constanze Geiert begrüßt die von den Regierungsfraktionen initiierte Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes.
Justizministerin Prof. Constanze Geiert: "Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv bekämpft, hat in der sächsischen Justiz und im juristischen Vorbereitungsdienst keinen Platz. Mit der Neuregelung schafft der Landtag nun klare und rechtssichere Voraussetzungen, um das Rechtsreferendariat in Sachsen vor Verfassungsfeinden zu schützen. Für diese wichtige Initiative der Regierungsfraktionen und die Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung danke ich den Abgeordneten des Sächsischen Landtags ausdrücklich."
Künftig soll verfassungsfeindlichen Bewerbern das Rechtsreferendariat nicht nur dann verwehrt werden, wenn sie die Verfassung in strafbarer Weise bekämpfen. Eine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst soll vielmehr auch dann ausgeschlossen werden, wenn Bewerber zwar keine einschlägigen Straftaten begangen haben, jedoch aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten – etwa durch die Übernahme von Funktionen in Organisationen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden.
Die Regelung orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie an einer vergleichbaren Vorschrift in Thüringen, die vom dortigen Verfassungsgerichtshof nicht beanstandet wurde. In der jüngeren Vergangenheit musste Sachsen vereinzelt auch solche Bewerber in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen, die in anderen Bundesländern bereits abgelehnt worden waren. Mit der Neuregelung wird diese Schutzlücke nun geschlossen.