Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen: Kabinett gibt Entwurf des novellierten Bestattungsgesetzes zur Anhörung frei
24.03.2026, 13:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Gute Balance zwischen Tradition und Neuerungen«
Das Kabinett hat heute den Entwurf für ein neues Sächsisches Bestattungsgesetz zur Anhörung freigegeben. Mit der Novellierung sollen das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen der Rechtspraxis, den praktischen Bedürfnissen der Friedhofsträger sowie den Wünschen der Bevölkerung angepasst werden. Zugleich soll die Leichenschau nachhaltig verbessert, die Bestattung beschleunigt und die Verfahren entbürokratisiert werden.
Sozialministerin Petra Köpping: »Unser gesellschaftliches Miteinander unterliegt einem ständigen Wandel, damit geht immer auch eine Veränderung der Bestattungskultur und der Trauerbewältigung einher. Seit Jahren zeichnet sich, nicht nur in Sachsen, ein Trend weg von der traditionellen Erd- hin zur Feuerbestattung ab. Auch haben sich die Erwartungen an Friedhofsträger, Wirtschaft und Verwaltung geändert. Ziel der Novellierung ist es, diesen Herausforderungen gerecht zu werden und das Bestattungsrecht zukunftssicher zu gestalten. Das Bestattungsgesetz bildet hierfür die gesetzliche Grundlage.«
Neben einer Reihe von Vervollständigungen und praxisnäheren Formulierungen sollen mit der Novellierung neue Akzente gesetzt werden:
So ist unter anderem die Stärkung der Wahlmöglichkeiten von Eltern, die eine Fehl- oder Totgeburt (umgangssprachlich Sternenkinder) erlitten haben, vorgesehen. Künftig sollen Eltern die Sternenkinder erst ab einem Gewicht von 1000 Gramm individuell bestatten müssen (bisher 500 Gramm). Entscheiden sich Eltern gegen eine individuelle Bestattung, bleibt die Einrichtung, in der die Sternenkinder entbunden wurden, zur würdevollen Beisetzung verpflichtet. Dies kann auch anonym erfolgen. Über diese Wahlfreiheit sollen die Einrichtungen künftig stärker aufklären. Bisher bestand dazu keine Pflicht.
Der Friedhofszwang bleibt erhalten, jedoch sollen neue Beisetzungsformen zugelassen werden. Hierzu zählen naturnahe Formen wie z. B. das Verstreuen auf eigens dafür vorgesehenen Friedhofsflächen, die Baumbestattung im Wurzelbereich von Bäumen auf dem Friedhof oder in Bestattungswäldern. Möglich soll auch die Anzucht von Lebensbäumen sein, bei der die Asche mit Erde zur Anzucht verwendet wird, die Bäume aber auf dem Friedhof eingepflanzt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Person soll es aber auch die Möglichkeit geben, Teile der Asche zu privaten Erinnerungsstücken verarbeiten zu lassen. Dazu kann jeder eine Bestattungsverfügung erstellen.
Eine Teilung der Asche gegen oder ohne den Willen der verstorbenen Person soll nicht stattfinden. Hier sind die Bestatter stärker in der Pflicht darauf zu achten.
Der Gesetzentwurf sieht zudem künftig die Möglichkeit vor, dass die Asche geliebter Haustiere dann im eigenen Grab bestattet werden kann, sofern dies in der Bestattungsverfügung aufgeführt wurde.
Der Grundsatz der Totenruhe gilt weiterhin fort, auch für Urnen. Jedoch soll die Umbettung von Urnen erleichtert werden. Bisher war eine Umbettung vom einzelnen Friedhofsträger abhängig und wurde beispielsweise bei Umzug einer Witwe in eine andere Stadt mit Blick auf die Totenruhe nicht immer vom Friedhofsträger gestattet. Mit dem Gesetzentwurf ist eine Umbettung vom Wunsch der verstorbenen Person abhängig.
An der Sargpflicht wird festgehalten. Mit dem Bestattungsgesetz besteht aber die Möglichkeit aus religiösen Gründen ausnahmsweise eine Bestattung im Tuch vorzunehmen.
Die Leichenschau soll durch eine Reihe von Präzisierungen verbessert werden. So soll eine zweite Leichenschau immer stattfinden, wenn eine Leiche ins Ausland überführt wird. Bisher galt dies nicht für Erdbestattungen. Alle Ärztinnen und Ärzte sollen künftig regelmäßig in der Durchführung einer Leichenschau geschult werden. Damit soll die Qualität der Leichenschau verbessert werden. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf eine umfassende Evaluation der Leichenschau vor. Über die Ergebnisse der Evaluation berichtet die Staatsregierung dem Landtag voraussichtlich 2030.
Auch der fortschreitenden Digitalisierung wird Rechnung getragen. Es ist vorgesehen, dass zukünftig die Todesbescheinigungen elektronisch ausgestellt und übermittelt werden können - soweit die technischen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Damit soll eine Bestattung noch schneller erfolgen können, da z.B. Standes- und Gesundheitsamt sowie Friedhofsverwaltung gleichzeitig an den Bestattungs-Formalitäten arbeiten können.
Sozialministerin Petra Köpping: »Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit den grundhaften Überarbeitungen einen zukunftssicheren Entwurf geschaffen haben, der eine gute Balance zwischen Tradition und Neuerungen schafft.«