Bundesratsinitiative zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen

24.03.2026, 14:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (24. März 2026) – Mit einem Kabinettsbeschluss hat die Sächsische Staatsregierung weitere Maßnahmen zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf den Weg gebracht. Sachsen setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, die Bedingungen für weitere Beschleunigungseffekte zu schaffen. Gleichzeitig wird das durch die Reformkommission Asyl im Nachgang zum sächsischen Asylgipfel beschlossene Reformprogramm weiter konsequent umgesetzt.

Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Unser Ziel ist klar: Beschleunigte Asylverfahren erreichen wir vor allem durch eine Entlastung der Verwaltungsgerichte. Das sichert die rechtsstaatliche Qualität der Entscheidungen und schafft schnell Rechtssicherheit für Betroffene und Behörden. Mit der Bundesratsinitiative stärken wir die Handlungsfähigkeit der Verwaltungsgerichte und sorgen für mehr Effizienz in den Verfahren. Gleichzeitig wird die Umsetzung der im Rahmen des Asylgipfels beschlossenen Maßnahmen weiter konsequent vorangetrieben."

Die im März 2025 vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz eingesetzte Reformkommission Asyl hatte in ihrem Abschlussbericht unter anderem empfohlen, Änderungen des Bundesrechts durch Gesetzesinitiativen im Bundesrat anzustoßen. Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, im Asylrecht den originären Einzelrichter auch in Hauptsacheverfahren einzuführen, die sechsmonatige Sperrfrist für Proberichterinnen und Proberichter vollständig zu streichen und die Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz flexibler auszugestalten. Mit der heute beschlossenen Bundesratsinitiative greift der Freistaat Sachsen diese Vorschläge auf.

Die Einführung des Einzelrichters trägt zur Beschleunigung der Verfahren bei. Die Streichung der Sperrfrist ermöglicht einen flexibleren Einsatz von Richterinnen und Richtern auf Probe. Bislang dürfen diese – ohne Zustimmung der Beteiligten – erst sechs Monate nach ihrer Ernennung Verfahren als Einzelrichter führen. In der Berufungsinstanz sollen die Voraussetzungen für die Übertragung auf den Einzelrichter offener gefasst werden, um den Gerichten eine flexiblere Selbstorganisation zu ermöglichen. Diese Änderungen des Verfahrensrechts sollen weitere Beschleunigungseffekte erzielen.

Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter auf hohem Niveau

Die Verfahrensdauer von Asylklagen ist im Jahr 2025 zwar spürbar gesunken und erreicht den niedrigsten Wert seit 2019. Gleichwohl bleibt die Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der Asylklagen insgesamt sehr hoch. Im Jahresdurchschnitt betrug die Dauer der Asylklageverfahren 15,6 Monate und lag damit unter dem Vorjahreswert von 16,1 Monaten im Jahr 2024. Der Bestand an Asylverfahren ist von ca. 8.100 Hauptsacheverfahren Ende 2024 auf knapp 9.890 Verfahren im Jahr 2025 an den sächsischen Verwaltungsgerichten angewachsen. Das hohe Niveau an Verfahrenseingängen, also neuen Verfahren bei den Gerichten in der Hauptsache, blieb mit ca. 6.700 Verfahren in 2025 ungefähr auf dem Vorjahreslevel von ca. 7.000 Eingängen in 2024. Gleichzeitig ist insbesondere im Bereich der Eilverfahren ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen: Während im Jahr 2024 1.765 Eilverfahren eingingen, stieg diese Zahl im Jahr 2025 auf 2.325 Verfahren an.

Die im Vorjahr am Verwaltungsgericht Dresden erfolgreich erprobte KI-Software ADA ("Akten-Durchdringungs-Assistent") wird im ersten Quartal 2026 an allen sächsischen Verwaltungsgerichten bereitgestellt werden. Dadurch können die relevanten Informationen in den Asylakten durch die Gerichte gezielt teil-automatisiert ausgewertet werden. Die flächendeckende Einführung der E-Akte macht diese Automatisierung jetzt möglich.

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz wird zudem in diesem Jahr die gerichtlichen Asylverfahren für bestimmte Herkunftsstaaten weiter konzentrieren. Aufgrund der guten Erfahrungen mit dieser Zuständigkeitskonzentration soll ab dem 1. April 2026 die Zuständigkeitskonzentration auf weitere Herkunftsländer mit geringem bzw. mittlerem Fallaufkommen ausgeweitet werden. Die Änderung basiert auf Absprachen mit dem Oberverwaltungsgericht und setzt zugleich einen entsprechenden Vorschlag der Expertenkommission Asyl um. Damit sind nahezu alle Herkunftsstaaten auf bestimmte Verwaltungsgerichte in Sachsen konzentriert. Die Konzentration wird am 1. April 2026 in Kraft treten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15010
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