Verdacht der sexuellen Nötigung von Jugendlichen in 70 Fällen
13.03.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden - Jugendkammer als Jugendschutzgericht -
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden - Jugendkammer als Jugendschutzgericht - unter anderem wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung in 70 Fällen erhoben. Der Beschuldigte soll zwischen November 2022 und September 2025 in seiner Wohnung in Dresden-Löbtau Hauspartys organisiert haben. In diesem Rahmen soll er drei zu den jeweiligen Tatzeiten 13-17-jährigen Jungen Betäubungsmittel verabreicht haben, sodass diese nicht mehr in der Lage waren, einen freien Willen zu bilden. Anschließend soll der Beschuldigte die Jungen in diesem Zustand sexuell missbraucht haben. Die Taten soll der Beschuldigte teilweise gefilmt haben, um die Aufnahmen später an Dritte weiterzugeben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden am 22. September 2025 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde daraufhin am 23. September 2025 festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist im Wesentlichen geständig. Er ist nicht vorbestraft.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.