ENTSCHEIDUNG IM FLIXBUS-UNFALL-VERFAHREN
13.03.2026, 17:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Urteil des Amtsgerichts Eilenburg vom 13.02.2026, Az.: 5 Ds 500 Js 21662/24
Das Gericht hat den angeklagten Busfahrer des im März 2024 auf der BAB 9 in der Nähe des Schkeuditzer Kreuzes verunglückten Flixbusses wegen fahrlässiger Tötung in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 25 tateinheitlich Fällen zu einer Freiheitstrafe von 2 Jahre verurteilt. Die Strafe hat das Gericht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Strafrichter hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 27.03.2024 als Fahrer des Flixbusses, in dem sich neben seinem Fahrerkollegen 53 Fahrgäste befanden, während der Fahrt von Berlin in Richtung München wegen kurzzeitiger Unachtsamkeit bei einer gesicherten Geschwindigkeit von 94 km/h die Gewalt über das Fahrzeug verloren hat. Nach Überzeugung des Gerichts geriet der Bus aufgrund der Unaufmerksamkeit des Angeklagten zunächst von dem rechten Fahrstreifen über den Standstreifen von der Fahrbahn abgekommen. Mit Erreichen der nach unten führenden, zwei Meter tiefen Böschung geriet der Bus in eine Schleuderbewegung und kippte nach der Kollision mit Bäumen auf die rechte Fahrzeugseite. Durch die Wucht des Aufpralls kamen vier Insassinnen des Busses ums Leben. Darüber hinaus wurden mindestens 25 Personen – teilweise sehr schwer – verletzt.
Bei der Strafzumessung hat das Gericht zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er sich geständig eingelassen, seine Tat aufrichtig bedauert und nicht vorbestraft ist. Seit dem Unfallereignis befindet sich der Angeklagte in psychologischer Behandlung.
Zulasten des Angeklagten hat es insbesondere die tateinheitliche Verwirklichung des Straftatbestandes der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung sowie Anzahl der Verstorbenen und die Vielzahl der mitunter schwer Verletzten berücksichtigt.