Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft Kultur und Tourismus

06.03.2026, 10:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

zum Vorschlag der Hochschule für Technik Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) eines eigenständigen Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW)

In der ausdifferenzierten Hochschullandschaft des Freistaates gibt es Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und die Duale Hochschule. Jeder dieser Hochschularten kommt ein besonderes Aufgabenprofil zu. Diese Differenzierung gibt es in ähnlicher Weise in allen Bundesländern, wobei die HAW stets in besonderem Maße anwendungs- und praxisorientierte Aufgaben haben. Unterschiedliche Ansätze gibt es dann bei der Zuordnung einzelner Zuständigkeiten, wobei Sachsen sich dafür entschieden hat, das Recht, eigenständig Promotionsverfahren durchzuführen, ausschließlich den Universitäten zuzuweisen. Davon zu unterscheiden ist die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen zur Promotion. Auch in Sachsen ist es so, dass es Absolventen jeder Hochschulart möglich ist zu promovieren.

Wie auch in vielen anderen Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) gibt es in Sachsen die Möglichkeit für besonders forschungsstarke Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eigenständig in den Promotionsverfahren an den Universitäten mitzuwirken. Diese Regelung wurde im Jahr2022 in enger Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz Sachsen gefunden. Konkret besteht die Möglichkeit der sogenannten Kooptation, also die zeitweise Aufnahme eines HAW-Professors für die Promotionsverfahren. Das Promotionsverfahren wird somit stets auf universitärem Niveau vollzogen.

Dieses zwischen Universitäten und HAW synergetisch verzahnte Verfahren ist in Sachsen äußerst erfolgreich. Die Zahl der Promotionen im kooperativen Verfahren zwischen Universitäten und HAW ist beständig gestiegen und weist im Vergleich der Bundesländer zuletzt für den Zeitraum 2018 bis 2020 mit insgesamt 131 den höchsten Wert aus.
Über die weitere Verbesserung der Qualitätssicherung von Promotionsverfahren wird in enger Abstimmung auch mit der Landesrektorenkonferenz diskutiert. Ziel dabei ist, im konstruktiven Miteinander die unterschiedlichen Interessen abzugleichen und allseits akzeptierte Wege zu finden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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