Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Bundesrat empfiehlt auf Initiative Sachsens Nachbesserungen
06.03.2026, 12:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kretschmer wirbt für mehr Spielraum bei Bezahlung von Spitzenpersonal in bundesgeförderten Forschungseinrichtungen
Dresden/Berlin (6. März 2026) - Auf Initiative des Freistaates Sachsen hat der Bundesrat heute eine Änderung am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz angemahnt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige projektgeförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu flexibilisieren. Das sogenannte Besserstellungsverbot soll gelockert werden, sodass diese Einrichtungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in bestimmten Fällen Gehälter zahlen können, die über dem Niveau vergleichbarer Bundesbeschäftigter liegen. Damit sollen sie im internationalen Wettbewerb um Spitzenpersonal besser bestehen können.
Der Freistaat hatte den Bund bereits 2023 und 2025 gemeinsam mit Baden-Württemberg im Rahmen von Bundesratsinitiativen aufgerufen, sich um das Thema zu kümmern. Allerdings bleibt der nun vorgelegte Gesetzentwurf hinter den damaligen Initiativen zurück. Im aktuellen Gesetzentwurf werden ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte Einrichtungen begünstigt, nicht aber außeruniversitäre Einrichtungen, die vom Bund überwiegend institutionell gefördert werden.
Ministerpräsident Michael Kretschmer verwies darauf, dass dies auch für bedeutende Forschungseinrichtungen in Sachsen wie die geplanten Großforschungszentren sehr problematisch wäre, die den Strukturwandel in den sächsischen Kohleregionen voranbringen sollen. »Wenn das Center for the Transformation of Chemistry und das Deutsche Zentrum für Astrophysik im weltweiten Wettbewerb bestehen wollen, müssen sie die Möglichkeit haben, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein international konkurrenzfähiges Gehalt zu zahlen. Wir brauchen in solchen Fällen dringend mehr finanziellen Spielraum«, mahnte er.
In der heute beschlossenen Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordern die Länder deshalb, dass es Abweichungsmöglichkeiten vom sogenannten Besserstellungsverbot für alle Forschungseinrichtungen geben muss, die »maßgeblich vom Bund gefördert werden«.