Verdacht der Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamten zum Nachteil eines Abgeordneten des Sächsischen Landtags am 11.01.2025 in Riesa

26.02.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das gegen einen unbekannten Polizeibeamten geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingestellt.

Dem Beamten war vorgeworfen worden, am 11.01.2025 gegen 10:30 Uhr im Zusammenhang mit einem Demonstrationsgeschehen am Rande des Bundesparteitages der Alternative für Deutschland (AfD) in Riesa einen Abgeordneten des Sächsischen Landtags ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Abgeordnete soll infolge dessen kurzzeitig das Bewusstsein verloren und Schmerzen erlitten haben.

Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen konnte nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass es tatsächlich zu einem gezielten Schlag eines Polizeibeamten gegen das Gesicht des Abgeordneten gekommen ist. Nach dem Ermittlungsergebnis ist vielmehr nicht auszuschließen, dass ein Polizeibeamter im Rahmen einer Zwangsanwendung gegen einen anderen Demonstrationsteilnehmer vorging und es in der Folge zu einer Kollision zwischen diesem und dem Abgeordneten kam, wodurch letzterer zu Boden stürzte.

Unabhängig davon wäre ein entsprechendes Handeln des Polizeibeamten jedenfalls gerechtfertigt gewesen. Die Zwangsanwendung erfolgte im Rahmen unmittelbaren Zwangs gegen Demonstrationsteilnehmer, die Polizeibeamte eingekesselt hatten und mehrfachen Aufforderungen, sich zu entfernen, nicht nachgekommen waren.

Auch wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete selbst an der Einkesselung beteiligt war, befand er sich in unmittelbarer Nähe zu einem aktiv und aggressiv auftretenden Demonstrationsteilnehmer.

Nach alledem ist davon auszugehen, dass das Zu-Boden-Gehen des Abgeordneten eine unbeabsichtigte Folge insgesamt rechtmäßigen polizeilichen Handelns darstellt und von dessen Rechtfertigung umfasst ist.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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