Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zum Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz
24.02.2026, 13:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Kabinett hat heute in zweiter Sitzung den Gesetzesentwurf zum Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz zur Überweisung an den Landtag beschlossen.
Staatsminister Armin Schuster: »Wir ermöglichen mit diesem Polizeigesetz, dass sich unsere Polizei mit ihren Befugnissen auf der Höhe der Zeit bewegt und tun darf, was die Bürger im Land mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage und technologische Entwicklung zurecht erwarten.«
Zentrale Punkte des Gesetzesentwurfs
Der Gesetzesentwurf setzt Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und berücksichtigt Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs sowie polizeifachliche Erfordernisse angesichts der veränderten Sicherheitslage.
Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser):
Mit Beginn 2027 führt die Sächsische Polizei Distanz-Elektroimpulsgeräte als reguläres Einsatzmittel ein. Der Taser hat unmittelbar mannstoppende Wirkung ohne dauerhafte Verletzung beizufügen und ist dadurch in bestimmten Situationen das mildere Mittel.
Drohneneinsatz und Drohnenabwehr:
Das Gesetz regelt mit einer neuen Befugnisnorm den Einsatz von Drohnen durch die Polizei. Einerseits zur Abwehr von Drohnen durch den Einsatz von Laser oder GPS-Störern. Zum anderen zur Lageerkundung, beispielsweise zur Vermisstensuche oder Sichtung einer Gefahrensituation.
Verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung:
Das Gesetz gibt der Polizei die Befugnis zur verdeckten und automatisierten Kennzeichenerkennung. Damit werden die Möglichkeiten zum Wiederauffinden gestohlener Fahrzeuge und der Ergreifung von Autodieben relevant gesteigert.
Anlassbezogener Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten:
Die Polizei erhält mit dem Gesetz die Befugnis zum Abgleich biometrischer Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Der Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten im Internet dient der gezielten Fahndung nach schweren Straftätern oder Terrorgefährdern. Beispielsweise die gesuchte RAF- Terroristin Daniela Klette wurde mit diesem Verfahren durch Journalisten enttarnt.
Anlassbezogene automatisierte Datenanalyse:
Die Polizei erhält mit dem neuen Gesetz die Befugnis zum Einsatz moderner IT-Systeme zur Auswertung komplexer Datenmengen. Die Möglichkeiten zur automatisierten Datenanalyse werden aus Gründen des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit in drei Stufen der Eingriffsintensität gestaffelt: einfacher Datenabgleich, regelbasierte Recherchesysteme und selbstlernende KI, die nur unter strengen Voraussetzungen eingesetzt wird.
Einsatz intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten:
Das Gesetz gibt die Befugnis zum Einsatz intelligenter Videoüberwachung. Die Software erkennt Gefahren und mögliche Straftaten im öffentlichen Raum auf Grund von Bewegungsmustern wie Stichbewegungen oder Rangeleien, ohne Gesichter oder ethnische Merkmale zu analysieren. Das Gesetz ermöglicht biometrischen Echtzeitabgleich nur bei konkretem Fahndungsanlass und mit Richtervorbehalt.
Training und Testung lernender IT-Systeme für zukunftsfähige Polizeiarbeit:
Das neue Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage, um eigene IT-Systeme zu entwickeln, zu überprüfen und zu trainieren, die die Polizei bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen. Diese technischen Hilfsmöglichkeiten sind beispielsweise entscheidend, kinderpornografisches Material automatisch erkennen zu können oder Deepfakes zu identifizieren.
Quellen-TKÜ:
Das neue Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage zur Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Mit diesem Instrument erhält die Polizei die Befugnis im Einzelfall und unter Richtervorbehalt verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen. Damit kann die Polizei verdeckte Verabredungen für schwere Straftaten aufklären, wie beispielsweise im Fall der sogenannten »sächsischen Separatisten« durch ausländische Dienste.
Bodycams in Wohnräumen:
Das Gesetz gibt Polizisten die Befugnis zum Einsatz von Bodycams auch in Wohngebäuden oder Geschäftsräumen. Ziel ist die objektive Einsatzdokumentation. Detaillierte Regeln für das An- und Abschalten der Bodycams berücksichtigen den Datenschutz und den besonderen Schutz der privaten Lebensführung.
Präzisierung und Stärkung der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten im Bereich häuslicher Gewalt:
Ein Gesamtpaket an Maßnahmen, darunter Wohnungsverweisungen, Aufenthaltsverbote und die mögliche elektronische Überwachung, stärkt den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Die neuen Datenübermittlungsbefugnisse zwischen Behörden und fachlich zuständigen privaten Stellen und Organisationen stärken den schnellen und wirksamen Opferschutz.