Schnelles Urteil wegen Ladendiebstahls

16.02.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Amtsgericht Dresden am 13. Februar 2026 einen 36-jährigen Tschechen im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30,00 Euro verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Beschuldigten lag zur Last, am 12. Februar 2026 gegen 14:00 Uhr gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter aus einem Lebensmittelmarkt auf der Pirnaer Landstraße in 01257 Dresden Waren im Gesamtwert von 328 Euro (darunter 72 Tafeln Schokolade im Wert von 228 Euro) entwendet zu haben, um hierdurch jedenfalls teilweise seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Er konnte auf frischer Tat gestellt und vorläufig festgenommen werden.

Der Beschuldigte befand sich vom 12. Februar 2026 bis zur Verkündung des Urteils in Hauptverhandlungshaft. Er war geständig und in der Tschechischen Republik bereits erheblich und einschlägig vorbestraft.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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