BSZ Hoyerswerda erhält europäische Fördermittel
12.02.2026, 09:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Freistaat Sachsen stärkt die berufsbildenden Schulen durch gezielte Investitionen in die Bildungsinfrastruktur. Aus EU-Mitteln des Just Transition Fund (JTF) und einer Kofinanzierung durch den Freistaat wurden weitere Vorhaben bewilligt.
Bildungsminister Conrad Clemens: »Mit diesen Investitionen setzen wir ein klares Zeichen für die Zukunftsfähigkeit unserer berufsbildenden Schulen. Eine moderne Ausstattung ist die Grundlage für eine praxisnahe und hochwertige Ausbildung.«
Landrat Udo Witschas: »Es freut mich sehr, dass diese Fördermittel als verlässliche Grundlage für weitere Investitionen im Bildungsbereich in unserem Landkreis zur Verfügung stehen. Die Bewilligung bestätigt zugleich die Erkenntnisse aus der Evaluation der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen, dass der Freistaat Sachsen konsequent an seinem Kurs zur Stärkung der beruflichen Bildung und der ländlichen Räume festhält. Das ist ein wichtiges und starkes Signal für unseren Landkreis."
Gefördert werden am BSZ »Konrad Zuse« Hoyerswerda:
- Ergänzung des Schulungsbereichs KI-Labor Pflege (rund 444.000 Euro)
- Ergänzung des Schulungsbereichs Lagerlogistik (rund 160.000 Euro)
Hintergrund
Mit dem JTF werden im Förderzeitraum 2021 bis 2027 Gebiete unterstützt, die aufgrund des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen. Neben den Landkreisen Bautzen und Görlitz im Lausitzer Revier sowie den Landkreisen Leipziger Land, Nordsachsen und der Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier, gehört auch die Stadt Chemnitz zum Fördergebiet.
Das Kultusministerium hat 2024 eine Richtlinie erlassen, um mit JTF- und Landesmitteln die berufliche Bildung an die neuen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Investitionen in moderne Rahmenbedingungen sollen die Berufsausbildung attraktiver gestalten und zur Fachkräftesicherung in den entsprechenden Regionen beisteuern.
Die Zuwendung für die Vorhaben beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Insgesamt stehen bis zum Ende des Förderzeitraums rund 43 Mio. Euro an EU-Mitteln und Landesmitteln zur Verfügung.